gen, fehlen solche Initiativen gänzlich und werden von den Bediensteten seit Jahren eingefordert.
Aus diesem Grund darf ich an dieser Stelle einen entsprechenden Antrag einbringen, um diese berechtigten Forderungen hier einmal mehr zu fokussieren:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Herbert, Mario Kunasek sowie weiterer Abgeordneter
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die für die Polizei sowie für das Bundesheer ein neues Dienst- und Besoldungsrecht vorsieht.“
*****
(Zwischenruf des Abg. Pendl.) – Das ist eine wichtige Forderung, Kollege Pendl! (Abg. Pendl: Ja, das weiß ich!) Ich denke, die Polizei und auch das Bundesheer leisten großartige Arbeit für unsere Bevölkerung, und zwar nicht nur, wenn es um die Aufrechterhaltung der Sicherheit geht, sondern auch, wenn es um Katastrophenschutz und Katastrophenbewältigung geht. Ich darf Sie einladen, diesen Antrag zu unterstützen. Geben wir unseren Polizistinnen und Polizisten und unseren Heeresangehörigen in Form eines eigenen Exekutivdienstgesetzes und in Form eines eigenen Militärdienstrechtes jene Wertschätzung, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben wahrlich benötigen würden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
14.07
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Werner Herbert, Mario Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend jeweils eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für Polizei und Bundesheer
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), UG 10 in der 132. Sitzung des Nationalrates am 16. November 2011
Bei der Polizei stellt sich das Problem, dass ab 2013 ein stetig steigender Abgang durch Pensionierungen stattfinden wird, der sich bis 2020 verschärft. Schon ab 2013 wird es kaum mehr möglich sein, den durch Pensionierungen hervorgerufen Abgang mit Neuzugängen abzudecken.
Beim Bundesheer ergibt sich durch die radikalen Einsparungs- und sogenannten Umstrukturierungspläne des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, eine neue Situation, die eines raschen Handelns im Dienst- und Besoldungsrecht bedarf.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
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