Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die für die Polizei sowie für das Bundesheer ein neues Dienst- und Besoldungsrecht vorsieht.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.08
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Über das Frauenbudget wurde heute schon viel gesprochen. Wobei, über 10 Millionen € so lange zu sprechen ... – Nun gut.
10 Millionen € stehen zur Verfügung, das Budget ist konstant geblieben, es ist konstant niedrig geblieben. Wie es aufgeteilt ist, hat die Frauenministerin heute schon ausgeführt. Es wird für Frauenberatungsstellen, für Interventionsstellen gegen Gewalt verwendet. Das ist gut und richtig. Es werden aber auch fast 12 Prozent des Budgets für Inserate, Werbungen und Kampagnen ausgegeben.
Sehr geehrte Frau Ministerin! Dieser Betrag ist in Anbetracht des relativ geringen Budgets meines Erachtens schon zu überdenken. Eine Vorrednerin hat das auch schon angesprochen und kritisiert, dass 12 Prozent von 10 Millionen € nur für Werbung und Inserate zu viel sind. Frau Ministerin, diese Ausgaben, diesen Budgetposten sollten Sie noch einmal überdenken. (Beifall beim BZÖ.)
Angesprochen wurden auch Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen zu verringern, um die Einkommenssituation der Frauen in Österreich zu verbessern. Diese Maßnahmen haben noch nicht gegriffen. Frau Ministerin, das haben Sie im Ausschuss auch selbst zugegeben. Von welchen Maßnahmen sprechen wir? – Wir sprechen zum Beispiel vom Gehaltsrechner, von der Einkommenstransparenz, von den verpflichtenden Gehaltsangaben bei Stelleninseraten.
Dazu möchte ich anmerken, dass sich nicht einmal Ihr eigener Klub an diese Vorgaben gehalten hat, als er kürzlich ein Stelleninserat für den SPÖ-Parlamentsklub aufgegeben hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da müssen Sie sich schon selbst einmal an der Nase nehmen! Unternehmen schreiben Sie vor, verpflichtende Gehaltsangaben bei Stelleninseraten zu machen, und Sie selbst halten diese Regelung nicht ein. Dann ist es kein Wunder, wenn das von den Unternehmen auch nicht umgesetzt wird.
Wir haben unsererseits immer wieder Vorschläge aufs Tapet gebracht, wir haben sie immer wieder wiederholt, wie zum Beispiel die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld, oder die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 1 300 € brutto, 1 000 € netto. Dieser Betrag wäre aber meines Erachtens auch zu überdenken, wenn man sich ansieht, wie die Preise steigen, wie die Gebühren, die Heizkosten, die Mietkosten, erhöht werden. Bei der ständigen Teuerung wird ein Mindestlohn von 1 300 € künftig nicht mehr ausreichen, und wir müssen einen Diskussionsprozess über einen höheren Mindestlohn von zum Beispiel 1 500 € eröffnen. (Beifall beim BZÖ.)
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