Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 128

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verpflichtet Sie aber nicht zu Werbetätigkeiten in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen!) Und wir werden das tun, auch wenn manche Abgeordnete nicht damit einverstanden sind. Das Gesetz und die Bürgerinnen und Bürger sind uns dazu viel zu wichtig. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich darf Sie auch aufklären, dass im Asylgerichtsverfahren eine Bundespolizeidirektion überhaupt nicht vorkommt.

Es sind die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen, die heißen: Jedermann kann sich beschweren. Jedermann heißt auch Leute, Menschen, Personen, die sich hier aufhalten und nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind.

Ich bitte, wenn das Hohe Haus zu einer anderen Meinung kommt, dann müsste das Gesetz geändert werden. Gegenwärtig – und ich sage es noch einmal – bin ich selbst jemand, der bei Sprechtagen in ganz Österreich laufend dutzende Beschwerden entgegennimmt, die mit Säumnis im Zusammenhang mit Asylverfahren zu tun haben. Und das Aufzeigen soll dazu führen, diese Missstände abzustellen.

Des Weiteren möchte ich gerne auf eine Anmerkung des Abgeordneten Markowitz eingehen, der so wie im Budgetausschuss – jetzt ist er leider nicht da, aber die Antwort ist auch über die stellvertretende Vorsitzende des Budgetausschusses, Abgeordnete Tamandl, an Sie alle ergangen – eine Frage aufgeworfen hat, die mit einer Verein­heitlichung nach dem Bundeshaushaltsrecht zusammenhängt, nämlich Werkleistungen durch Dritte und Entgelte an Einzelpersonen beziehungsweise an Unternehmungen zusammenzuführen und damit eine Vereinheitlichung zu erreichen. Ich weiß mich da mit dem Präsidenten des Rechnungshofes eines Sinnes, einer Einschätzung, dass damit natürlich die Nachvollziehbarkeit zurückgegangen ist. (Abg. Petzner: Die Frau Stoisits betreibt Amtsmissbrauch in der Volksanwaltschaft!)

Gesetze gelten auch für uns, auch für die Führung unserer haushaltlichen Maßgaben und Budgetierungen, sodass wir – ich darf das den übrigen Mitgliedern des Hohen Hauses zur Kenntnis bringen – die aufgeworfene Frage: Was versteckt sich hinter Werkleistungen für Dritte?, wie folgt beantworten können:

Erstens keine Inserate, zweitens keine Werkverträge für Beschäftigte, sondern zum Beispiel voraussichtliche Ausgaben, die diese Summe dann repräsentieren:

Ausgaben für den Bundes-ELAK: 135 000 €, BRZ – Anpassung des Softwarestandes im IT-Bereich: 60 000 €, externe Reinigungsfirma: 42 000 €, Leistungen an die Bun­desbuchhaltungsagentur: 35 000 €, Übersetzungen: 30 000 €, BRZ – Instandhal­tung der IT-Ausstattung: 25 000 €, Instandhaltung, Überprüfung und Service im Haus – also Feuerlöscher, Leuchten, Telefonanlage, Maschinen, Vorhänge –: 17 000 €, Home­page-Betreuung, gesicherte Datenleitung mit Behörden und Graphikleistungen: 15 000 €, SAP-Lizenzen MB-SAP, HV-SAP: 14 000 €, diverse Kleinposten, Wegzeiten bei Firmenleistungen: 9 000 €, arbeitsmedizinische Betreuung: 4 000 €.

Somit kommen wir zu voraussichtlichen Ausgaben von 386 000 €.

Ich weise noch einmal darauf hin, wer nicht mitschreiben wollte und sich dennoch interessiert, die Frau Vorsitzende des Budgetausschusses Tamandl hat die schriftliche Beantwortung, die Sie bei Nachfrage sicher auch bekommen können – oder ohnedies schon erhalten haben. (Abg. Petzner: Zur Frau Stoisits vielleicht auch noch etwas, zu ihrem Amtsmissbrauch!)

Im Übrigen bedanke ich mich bei allen, die sich heute durch verbale oder nonverbale Meldungen und Aussagen zur Volksanwaltschaft anerkennend, respektvoll und wertschätzend geäußert haben. Ich nehme diesen Ihren Dank für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft mit, denn wir drei allein könnten die Arbeit


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