Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 129

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nicht machen, wenn wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht hätten. Ich sage das sehr gerne und freue mich auf weitere Zusammenarbeit, vor allem hinsichtlich der neuen Aufgaben, die noch kommen werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und Grünen.)

14.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.28.46

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich – nachdem das Budget des Rechnungshofes auf der Tagesordnung steht – einleitend bei Ihnen allen sehr herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit im Rechnungshofausschuss, aber auch für die hervorragende Zusammenarbeit, wenn es darum geht, die Berichte des Rechnungshofes hier im Plenum zu diskutieren, bedanken.

Im Zusammenhang mit der Debatte über die Schuldenbremse hat sich gezeigt, dass der Rechnungshof immer wieder mit seinen Äußerungen in Blickrichtung, dass es notwendig ist, die öffentlichen Gelder sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig einzu­setzen, richtig gelegen ist. Er hat darauf hingewiesen, dass eine nachhaltige Finan­zierung bedingt, dass unbedingt die längst fälligen Reformen angegangen und Strukturen weiterentwickelt werden müssen.

Dem Rechnungshof ist es daher im Zusammenhang mit der Debatte ein besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass nach den vorliegenden Zahlen, nämlich im Bun­des­finanzrahmengesetz 2012 bis 2015, im Bundesfinanzgesetz 2012, das jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, und im Stabilitätsprogramm 2010 bis 2014, dieses Erforder­nis einer nachhaltigen Finanzierung derzeit nicht erfüllt ist, und zwar deshalb, weil in den Jahren 2012 bis 2014 ein strukturelles Defizit vorgesehen ist: im Jahr 2012 von minus 2,4 Prozent, im Jahr 2013 von minus 2,1 Prozent, im Jahr 2014 von minus 1,9 Prozent. Das heißt, dass ein Konsolidierungsbedarf in Milliardenhöhe gegeben ist.

Nach den vorliegenden Zahlen wird aber auch in den nächsten Jahren die dauerhaft akzeptable Neuverschuldung überschritten. Das zeigen nicht zuletzt auch die Zahlen des Strategieberichts der Bundesregierung, woraus sich ergibt, dass in den Jah­ren 2010 bis 2015 beabsichtigt ist, dass die Staatsverschuldung um 53 Milliarden ansteigt. Das heißt also um 4,5 Milliarden mehr als im Zeitraum 2005 bis 2010, in dem auch die Finanzkrise stattgefunden hat.

Das belegt den dringenden Handlungsbedarf, und aus diesem Grund ist der Rech­nungshof, was die Schuldenbremse betrifft, äußerst positiv eingestellt, weil damit zum einen mehr Verbindlichkeit für Bund, Länder, aber auch Gemeinden in Blickrichtung Konsolidierung geschaffen wird. Zum anderen wird das auch positiv bewertet, da auch Maßnahmen in diesem Paket in Richtung des Haushaltsrechts der Länder und der Gemeinden vorgesehen sind. Gerade was das Haushaltsrecht im Bereich der Länder und Gemeinden betrifft, haben wir dringenden Handlungsbedarf, nachdem das derzeitige Rechnungswesen keine ausreichenden Steuerungsgrundlagen bietet, nach­dem das derzeitige Rechnungswesen keine getreue Darstellung der finanziellen Lage bei den Ländern und Gemeinden möglich macht.

Wir haben keine konsolidierte Vermögensrechnung, auch nicht unter Einbeziehung der ausgegliederten Einheiten. Wir haben derzeit keine ausreichende Aussagekraft durch die Kameralistik. Das heißt, ohne Zusatzinformationen sind Sie nicht in der Lage, wir alle nicht, die wesentlichen Ergebnisgrößen zu erkennen. Und wir haben keine Ver-


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