Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 130

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gleich­barkeit der einzelnen Abschlüsse durch uneinheitlichen Ausweis der Vermögens­gegenstände, uneinheitliche Darstellung der Schulden beziehungsweise auch der Haftungsnachweise.

Wir brauchen in dem Zusammenhang mehr Aussagekraft und Transparenz durch eine Vergleichbarmachung der Daten, der Kontierung und gleichzeitig der Verbuchungs­praxis, auch in Blickrichtung einer aufgabenbezogenen Kontierung. Wir brauchen eine Darstellung der wahren finanziellen Lage, indem auch die Ergebnisse der ausge­gliederten Einheiten miteinbezogen werden. Wir brauchen mehr Vollständigkeit im Rechnungswesen, indem eben auch die Verbindlichkeiten und die zukünftigen Belas­tungen mit ausgewiesen werden.

Aus diesem Grund haben auch die Prüfungen des Rechnungshofes immer wieder das Erfordernis aufgezeigt, dass wir eine Harmonisierung des Rechnungswesens benö­tigen, und es wird im Zusammenhang mit der Schuldenbremse auch in die Richtung zu gehen sein, eben diese Harmonisierung herbeizuführen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch erwähnen – das hat die Frau Bun­des­ministerin im Rahmen ihres Debattenbeitrages bereits gesagt –, dass das Haus­haltsrecht Österreichs international ein Benchmark ist. Dieses Benchmark reicht aber nicht aus, dass dieses Haushaltsrecht auch bei den Ländern und Gemeinden ein­geführt wird.

Wir haben aber, wenn es um die Schuldenbremse geht, auch Handlungsbedarf bei der mittelfristigen Planung: Derzeit sind nämlich die mittelfristigen Planungen, die Planungsdokumente der Gebietskörperschaften hinsichtlich Informationsgehalt, Zeit­raum und Zielsetzungen voneinander abweichend. Wir haben keine durchgehende rollierende Planung und keine inhaltliche Abstimmung. Gleichzeitig fließen die einzelnen Mittelfristplanungen nicht in das Stabilitätsprogramm ein. Und nicht zuletzt haben wir auch abweichende Berechnungsmethoden und -inhalte innerstaatlich und auf EU-Ebene, wodurch die Planungs- und Steuerungswerte beeinträchtigt sind.

Das heißt: Wir brauchen in Blickrichtung einer Schuldenbremse eine abgestimmte jährlich rollierende Fortschreibung. Wir brauchen einen Planungshorizont, der sich an das Bundesfinanzrahmengesetz anlehnt. Wir brauchen österreichweite Mindest­anfor­derungen für die Mittelfristplanungen, die zu definieren sind, um eben eine gebietskörperschaftsübergreifende, ineinandergreifende und abgestimmte mittelfristige Planung einzuführen.

Die Verbesserung der Transparenz im Bereich der Haushaltsführung ist Voraus­setzung für die Planungs- und Steuerungsverantwortung, um die Haushaltsdisziplin, zu der sich Österreich international bekannt hat, auch einzuführen.

Grundlage für die Sicherstellung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und gleichzeitig für die Erzielung nachhaltig geordneter Haushalte ist aber auch die Um­setzung der längst fälligen Reformen, denn um die geplante Schuldenbremse realisie­ren zu können, müsste das strukturelle Defizit von 9 Milliarden € im Jahr 2010 auf 1,5 Milliarden € im Jahr 2017 reduziert werden. In diesem Zusammenhang verweise ich aber auf das Stabilitätsprogramm 2010 bis 2014, wo für das Jahr 2014 immer noch mehr als 6 Milliarden an strukturellem Defizit vorgesehen sind.

Deshalb müsste man auch bei den Verhandlungen zum Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 beziehungsweise zum Stabilitätspakt konkrete, nachhaltig wirkende strukturelle Maßnahmen unter Einbindung von Bund, Ländern und Gemeinden vorsehen. Darüber hinaus wäre bis zum Inkrafttreten der Schuldenbremse im Jahr 2017 auch ein Abbaupfad vorzulegen, wie es auch in Deutschland der Fall ist. Ein


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