Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 131

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Abbaupfad, der darstellt, wie man dann im Jahr 2017 tatsächlich das strukturelle Defizit, wie es ausgewiesen ist, von 0,35 Prozent erreichen will.

Gleichzeitig wäre auch sicherzustellen, dass im Übergangszeitraum bis zum Jahr 2017 nicht wieder das gemacht wird, was in der Vergangenheit gemacht wurde, nämlich die Staatsschulden auszulagern.

In diesem Zusammenhang lassen Sie mich auch erwähnen, dass der Rechnungshof sicherlich – so wie in der Vergangenheit  seine Aufgabe wahrnehmen wird, sofern ihm dazu die notwendigen rechtlichen Möglichkeiten und Instrumentarien zur Verfügung stehen. Das war beim letzten Stabilitätspakt 2011 nicht ausreichend sichergestellt. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Rechnungshof bei jedem Abweichen von den vereinbarten Stabilitätszielen ein Gutachten erstellt, um aus diesem Gutachten die nötigen Schlüsse ziehen zu können. Das war im Begutachtungsentwurf so enthalten. Im Letztentwurf wurde jedoch vorgesehen, dass der Rechnungshof ein Gutachten zu erstellen hat, wenn sich eine „mutmaßlich unzulässige Verschlechterung gegenüber den vereinbarten Stabilitätszielen“ ergibt. Wann eine „mutmaßlich unzulässige Verschlechterung“ vorliegt, diese Definition ist offengeblieben.

Also ich gehe davon aus, dass ein diesbezügliches Gutachten, so wie es vorgesehen ist, nie erstellt werden kann beziehungsweise ein Gutachten das andere Gutachten bedingt, aber sicherlich nicht dazu führt, dass die Abweichung festgestellt werden kann. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass im Hinblick auf die Einführung einer Schuldenbremse noch entsprechende Maßnahmen zu setzen wären.

Ich möchte noch anmerken – es wurde im Rahmen der Debatte auch gesagt –, dass der Rechnungshof alles unternimmt, um selbst mit den vorhandenen Budgetmitteln auszukommen. Wir haben Strukturreformen durchgeführt. Wir haben Organisations­reformen durchgeführt. Sie selbst haben gesehen, dass wir den Output sowohl an Beratungsleistungen als auch an Prüfleistungen wesentlich erhöht haben, und das, obwohl wir alle Maßnahmen in Blickrichtung Sparprogramm der Bundesregierung erfüllt und sogar übererfüllt haben.

Wir werden im Jahr 2012 über 100 Prüfungen durchführen, wir werden den Einkom­mensbericht vorlegen, wir werden den Bundesrechnungsabschluss vorlegen.

Da die Schuldenbremse das Thema aufzeigt, dass eben auch Verwaltungsreformen durchzuführen sind, möchte ich darauf hinweisen, dass die nächste Auflage unserer Broschüre, in der die Positionen des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform dargelegt werden, kurz bevorsteht. Das heißt, sie wird Ihnen in der nächsten oder übernächsten Woche zugemittelt werden, und ich kann Sie mit Blickrichtung auf eine nachhaltige Finanzierung nur ersuchen: Schauen Sie sich die Vorschläge an!

Da komme ich zurück zum Abgeordneten Zanger: Nicht der Rechnungshof ist dazu berufen, Vorschläge umzusetzen, sondern das liegt bei Ihnen. Und wenn die Zusam­menarbeit auch in Zukunft so hervorragend funktioniert wie in der Vergangenheit, dann bin ich mir sicher, dass wir im Zusammenwirken die nötigen Maßnahmen setzen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

14.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Mir liegen hiezu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Beratungen zu diesem Themenbereich sind somit beendet.

14.37.53 UG 11: Inneres

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zur Verhandlung der Unter­gliederung 11: Inneres.

 


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