Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 127

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anwältin eine Weisung erteilt haben – und diese Weisung liegt vor –, wider das Aktenmaterial, das vorgelegen ist, wider das Tatsachensubstrat, den inhaltlichen Sach­verhalt, nämlich die Weisung, dass hier eine Missstandsfeststellung zu treffen ist, obwohl Sie gewusst haben, dass die Behörde korrekt vorgegangen ist.

Das ist Amtsmissbrauch, Frau Stoisits, und dafür werden Sie sich auch verantworten müssen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Strafanzeige!)

Es ist nicht Aufgabe einer Volksanwältin, Behörden anzuschwärzen, die korrekt agieren, und Weisungen zu erteilen, um über Behörden zu urteilen, die sich überhaupt nichts haben zuschulden kommen lassen, nur um einem Asylwerber einen Aufent­haltstitel zu verschaffen, der ihn sich eigentlich nicht verdient hat und kein Recht hat, hier in Österreich Aufenthalt zu haben, meine Damen und Herren!

Wir werden – das prophezeie ich Ihnen hier und heute – für entsprechende Aufklärung sorgen, und Sie werden sich noch eingehend mit diesem Fall beschäftigen müssen. Dafür werden wir sorgen. (Abg. Ing. Westenthaler: Strafanzeige!) Und wir werden Ihnen, Frau Stoisits, in Zukunft genau auf die Finger schauen, was Sie um Ihre tolle Gage in der Volksanwaltschaft machen und aufführen und wie Ihre Beschwerden und Beschwerdezahlen zustande kommen, welche Kontakte, welche Netzwerke es hier im Hintergrund mit diversen Vereinen, die sich alle im Grünen-Umfeld befinden, gibt und welche Gegenleistungen erbracht werden. Es heißt ja auch, dass Sie für Ihre zukünftige berufliche Tätigkeit nach Ihrer Volksanwaltschaft bereits bei so einem Verein angedockt haben.

Noch einmal: Das kann es nicht sein, dass österreichisches Steuergeld für die Miss­wirtschaft einer solchen Volksanwältin verwendet wird! (Beifall beim BZÖ.)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Volksanwältin Dr. Brinek zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist leider die Falsche! – Abg. Petzner: Die andere soll dazu etwas sagen!)

 


14.22.58

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Als aktuelle Vorsitzende der Volksanwaltschaft möchte ich zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen.

Seit 2008 gibt es den Asylgerichtshof. Der Weg vom Bundesasylamt zum Asylge­richtshof ist einer, der in vielen dutzenden, von mir selber erfahrbaren Beschwerden bei Sprechtagen zeigt, dass nicht einmal alle Altfälle abgearbeitet sind und dass es zu Zeitüberschreitungen, zu Säumnis kommt. So, wie sich die Volksanwaltschaft bei gerichtlicher Säumnis in anderen Gerichtsverfahren genauso einer Beschwerde annimmt, betrifft das auch den Asylgerichtshof. (Abg. Petzner: Das ist ja alles ein Schmäh!)

Nein, Herr Abgeordneter Petzner, lesen Sie bitte genau die Gesetze! Die sind, wie Sie immer wieder zu sagen pflegten, einzuhalten. Gesetze und Verordnungen sind einzu­halten! (Abg. Petzner: Aber nicht Beschwerden anwerben, wie das die Frau Stoisits macht! Die tut Beschwerden anwerben! Beschwerden-Phishing macht sie!) Und gemäß Bundesverfassung darf sich jemand beschweren, wenn er in diesem Zusammenhang, den er vorbringt, eine Säumnis bei Gericht vermutet. Und wenn wir diesen Fall prüfen und feststellen, das war eine Säumnis, dann tun wir das unabhängig davon, welche Volksanwältin/welcher Volksanwalt geschäftsbereichsmäßig und arbeitsverteilungs­mäßig dafür zuständig ist, Herr Abgeordneter.

Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, dies zur Kenntnis zu nehmen. Das Gesetz verpflichtet uns, jeder Beschwerde nachzugehen. (Abg. Petzner: Das Gesetz


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