Entschließungsantrag
der Abgeordneten Windholz, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Sicherheitsdirektionen abgeschafft und deren Aufgaben auf die Landespolizeikommandos übertragen werden.“
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(Beifall beim BZÖ.)
Ich glaube, das wäre ein Vorschlag, den Sie mit auf den Weg nehmen sollten. Wir kennen natürlich die Reaktion der beiden Regierungsparteien: Alles, was von der Opposition kommt, muss schubladiert werden. Sie werden sehen, Sie werden nicht umhinkommen, sinnvolle Reformen umzusetzen, und das wäre ein sinnvoller Beitrag, durch den es endlich in der Exekutive auch zu einer Umschichtung kommt.
Ganz zum Abschluss an den Kollegen Mayerhofer: Poldi, bitte lass das Pauschalieren! Nicht alle Bürgermeister Niederösterreichs haben spekuliert. Da gibt es vielleicht den einen oder anderen, keinesfalls alle. Ich gehöre dort auch nicht dazu. Und im Übrigen darf ich der überwiegenden Zahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, egal welcher Couleur, hier auch wirklich sagen, dass sie gute Arbeit für die jeweilige Gemeinde leisten. Und dort, wo das nicht funktioniert, braucht man eben gute Leute, und dann kommt es auch zu einem Machtwechsel. Bad Deutsch-Altenburg möge dafür ein gutes Beispiel sein. (Beifall beim BZÖ.)
16.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Sicherheitsdirektionen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.) – UG 11
Eine umfassende Verwaltungsreform ist in Hinblick auf die explodierenden Schulden unstreitig notwendig, um vorhandene Sparpotentiale zu nutzen, die nicht zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehen. Nicht nur der Rechnungshof hat die Dringlichkeit schon mehrfach verdeutlicht. Dennoch übt sich die die Bundesregierung weitgehend in Tatenlosigkeit.
Als Beispiel für den aufgeblähten Verwaltungsapparat Österreichs sind die Sicherheitsdirektionen in den Bundesländern zu nennen. Hierbei handelt es sich um neun als „rein politisch“ einzustufende Verwaltungseinheiten, an denen insbesondere die Landeshauptleute festhalten, deren Aufgaben aber von den Landespolizeikommandos übernommen werden können. Entsprechend ist zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten diese Verwaltungsebene schnellstmöglich abzuschaffen und der Kompetenzbe-
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