Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 197

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ist, glaube ich, wichtig, auch das zu erwähnen, und sehr erfreulich – auch beträchtliche Einnahmen von 812 Millionen € gegenüber. Das heißt, dass insgesamt – das ist schon eine Besonderheit der Justiz, und ich meine, auch zu Recht – doch ein großer Eigendeckungsgrad von etwa zwei Dritteln der Kosten besteht. Ich glaube, dass das auch richtig so ist, dass also grundsätzlich die Betroffenen durch Gerichtsgebühren und ähnliche Maßnahmen auch einen Anteil an den Leistungen der Justiz zu erbringen haben.

Der Personalstand – und das ist doch ein wesentlicher Punkt, auch in der Justiz – von mehr als 11 150 Bediensteten kann auch im Jahr 2012 im Wesentlichen wieder gehal­ten werden.

Ich möchte aber über das reine Budget hinaus, über die Zahlen hinaus auch einige Worte zur Effizienz und zum Vertrauen in die Justiz verlieren, weil das ja in den letzten Monaten und Jahren immer wieder auch Anlass zur politischen Diskussion gewesen ist. Ich möchte da auch sehr davor warnen: Ich glaube, dass das Vertrauen in die Justiz nicht allein von der Leistung der Justiz, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängt, sondern sehr stark auch davon, wie wir, wir als Politiker hier im Parlament, damit umgehen.

Das heißt nicht, dass nicht Kritik erlaubt oder sogar gefragt ist – dort, wo etwas zu kritisieren ist –, aber, dass eine pauschale Verunglimpfung, wie sie manchmal statt­findet, ohne sachlichen Hintergrund leider sehr geeignet ist, das Vertrauen in die Justiz zu untergraben. Das Vertrauen ist aber eines der wichtigsten Kapitalien für ein Rechts­system. Die Menschen sollen vertrauen auf die Entscheidungen der Gerichts­barkeit. Auch wenn sie bei streitigen Verfahren naturgemäß nicht immer damit ein­verstanden sind und manche Dinge anders sehen, sollen sie letztlich doch das Vertrauen haben, dass hier nach bestem Wissen und Gewissen geprüft und dann auch eine Ent­scheidung getroffen wurde.

Wenn man internationale Studien dazu hernimmt, dann zeigt sich auch, dass dieses Vertrauen in die österreichische Justiz durchaus gerechtfertigt ist. Ich darf nur aus einer Studie der Kommission für die Effizienz der Justiz des Europarates zitieren, für die im Jahr 2010 über mehr als 40 Länder vergleichende Untersuchungen durchgeführt wurden.

Diese hat zum Beispiel gerade zur Frage der Verfahrensdauer – die auch immer wie­der diskutiert wird und in Kritik steht – sehr, sehr gute Werte ergeben: Die österreichi­sche Justiz nimmt den 8. Platz unter 34 europäischen Staaten ein, und fast alle EU-Staaten liegen hier eigentlich schlechter als Österreich. Es ist eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 129 Tagen bei streitigen Verfahren und von 68 Tagen bei außerstreitigen Verfahren herausgekommen. Ich glaube daher, es besteht auch hier durchaus Anlass, auf die Leistungen stolz zu sein.

Noch einmal dazugesagt: Natürlich soll dort, wo Kritik anzubringen ist, diese auch sachlich geäußert werden, sollen nach wie vor auch Verbesserungen angedacht und umgesetzt werden. Aber es ist immer wichtig, dass wir das alles vor einem sachlichen Hintergrund diskutieren und hier die internationalen Vergleiche nicht einfach außer Acht lassen.

Wie wir alle wissen, ist auch die IT-Ausstattung der österreichischen Justiz vorbildhaft. Es gibt viele Länder in Europa, die die österreichische IT-Ausstattung, die Ausstattung mit EDV sowohl im Bereich des Verfahrens als auch zum Beispiel Grundbuch oder Firmenbuch, als Vorbild nehmen und sich irgendwo auch an unseren Standards orientieren.

 


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