Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 198

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zum Abschluss – weil auch das in der Vergangenheit immer wieder Anlass zur Diskussion war – zur Frage, ob die Anzahl der Standorte vielleicht zu hoch wäre: Da kann man vielleicht über den einen oder anderen durchaus noch diskutieren, aber auch da hat diese Studie ergeben, dass Österreich mit 1,8 Standorten pro 100 000 Ein­wohner durchaus im guten Mittelfeld der Europaratsländer liegt. Ich glaube, dass hier die Ausstattung einfach vorbildhaft ist.

Daher ist das, glaube ich, ein gutes Budget, das alle Möglichkeiten für das Jahr 2012 bietet. Ich ersuche daher auch um Ihre Zustimmung zu diesem Budget. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


18.08.18

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sie legen uns heute ein Budget vor, mit dem Sie es schaffen, dass Sie über Gebühren mehr einnehmen, als die Gerichte den Staat tatsächlich kosten.

Wenn man einen engen Begriff heranzieht, was uns die Gerichte kosten, also Perso­nal­kosten, Mieten, Betriebskosten auf der einen Seite, und die Gerichtsgebühren und die Ersätze von den Sozialversicherungsträgern auf der anderen Seite gegenüberstellt, dann erwirtschaften Sie – wobei das sozusagen ein zweifelhafter Erfolg auf Kosten der SteuerzahlerInnen ist – über Gebühren 39 Millionen €. Wenn man einen weiteren Aus­gabenbegriff nimmt und die Bewährungshilfe hineinrechnet – die für mich im engeren Sinn nicht zu den Gerichtskosten gehört –, dafür aber die Strafgelder bei den Einnahmen verbucht, dann erwirtschaften Sie immer noch einen Gewinn von rund 7 Millionen €.

Das halte ich für fragwürdig, denn Gebühren sind ein Äquivalent für eine Leistung. Wenn Sie mehr an Gebühren einnehmen, als Sie für diese Leistungen, die Sie erbrin­gen, offensichtlich ausgeben, dann steht das in einem Missverhältnis. Das ist ganz offensichtlich. (Beifall bei den Grünen.)

Das gilt vor allem, wenn man bedenkt, in welchem Ausmaß die Gebühren auf Kosten der GebührenzahlerInnen, also der Rechtsschutzsuchenden, bei den letzten zwei Budgetbegleitgesetzen ausgedehnt wurden. Ich erinnere Sie nur an die sehr, sehr umstrittene Gebühr bei Besuchsrechtsanträgen in einem sehr, sehr sensiblen Themen­bereich, die im letzten oder vorletzten Budgetbegleitgesetz beschlossen wurde.

Genauso erinnere ich an die Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit Sachwalter­schaften, wobei Menschen etwas zahlen müssen, die es sich nicht aussuchen, dass sie mit dem Gericht zu tun haben. Sie werden besachwaltet, weil sie wahrscheinlich in der Regel gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen. Dafür müssen jetzt bei der Rechnungslegung Gebühren gezahlt werden. Das sind zweifelhafte Gebühren, die dazu führen, dass die Gerichte mehr einnehmen, als sie den Staat tatsächlich kosten.

Ich gebe schon zu: In einem der unverschämtesten Fälle Ihrer Vorgängerin, nämlich bei diesen unverschämt hohen Kopierkosten – ich glaube, es waren 1,10 € pro Seite; korrigieren Sie mich, wenn ich es falsch in Erinnerung habe, eine astronomische Summe: 1,10 € pro Seite –, ziehen Sie zumindest die Notbremse und halbieren das. Das mag ich Ihnen schon gutschreiben und anerkennen, dass Sie da auf die Kritik der Grünen, der Rechtsanwälte, der RichterInnen reagiert haben. Ich glaube nur, Sie sollten auch im anderen Bereich diesen Schritt setzen, denn den Gebühren muss, wie


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite