Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 199

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gesagt, eine Leistung gegenüberstehen, und die Leistung ist an dem zu messen, was für die Leistung ausgegeben wird.

In diesem Sinne kann ich Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, dass Sie versuchen, das Budget auf Kosten der GebührenzahlerInnen zu erhöhen. Das ist unanständig, weil die GebührenzahlerInnen, die GerichtsgebührenzahlerInnen auch SteuerzahlerInnen sind. Das Gericht ist kein Geschäft, das man mit Gewinn abzuschließen hat. Wenn die Gerichte kostenneutral sind, dann ist das ohnedies schon etwas, aber dass sie einen Gewinn erwirtschaften, halte ich für unhaltbar und eigentlich auch für unverschämt.

Der zweite Punkt – wir haben uns ohnedies im Budget-Justizausschuss schon ausführ­lich damit auseinandergesetzt – ist die Finanzierung des Vereins NEUSTART und im Konkreten der Bewährungshilfe. Obwohl Sie – jetzt muss ich auf den letzten Punkt zurückkommen – die GebührenzahlerInnen über Gebühr ausnehmen, haben Sie es nicht geschafft, den Verein NEUSTART angemessen zu budgetieren.

Man muss sich vorstellen, der Verein NEUSTART bekommt budgetär nominell die gleiche Summe wie die, die er letztes Jahr bekommen hat. Wenn man weiß, dass dort die Personalquote in etwa 80 Prozent beträgt, dann heißt das eine reale Kürzung, weil dort natürlich Gehaltsvorrückungen zu bezahlen sind, weil es dort Inflationsanpas­sungen gibt. Das heißt, real ist es in Wirklichkeit – das müssen Sie mir zugestehen, das ist auch nicht schönzureden – mit den 150 000 €, die sie mehr bekommen, eine Kürzung.

Was aber dazukommt, ist, dass der elektronische Hausarrest letztes Jahr außerbud­getär finanziert wurde. Diese Million ist wiederum budgetär nicht vermerkt – das heißt, die fehlt! Jetzt sagen Sie mir, Sie werden die Gespräche weiterführen, und dieses Geld wird sozusagen aufgestellt werden. Das ist zumindest vom guten Willen getragen. Ich frage mich aber: Wie soll ein Verein budgetieren, wie soll ein Verein eine Personal­planung machen, der nicht weiß, ob er real das Geld bekommt und in welcher Höhe? – Der elektronische Hausarrest ist ein gesetzlicher Auftrag. Er gehört daher auch budgetär verbucht und nicht sozusagen in einem Stil abgehandelt, dass man sagt: Na, wir werden Gespräche führen und werden das Geld schon aufstellen.

In diesem Sinne: Nehmen Sie sich beide Punkte zu Herzen! Das heißt, Sie sollten sehr wohl überprüfen, ob es in Zukunft angemessen ist, dass Sie die Gerichtsgebühren­zahlerInnen über Gebühr belasten, nämlich mehr, als die Gerichte den Staat kosten.

Und zweitens: Sorgen Sie für eine budgetär gesicherte Finanzierung der wichtigen Arbeit des Vereins NEUSTART! Ich erinnere Sie an die gestrige Debatte über den elek­tronischen Hausarrest. Wir können es uns nicht leisten – und ich meine jetzt nicht, dass das gestern Gegenstand war, aber das kann in Zukunft passieren –, dass auf­grund einer Unterbudgetierung Fehler entstehen, die dann die wichtigen Instru­mente, die NEUSTART anwendet, in Misskredit bringen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


18.14.04

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ja, beim Justizbudget ist positiv zu bemerken, dass wir eine Budgeterhöhung haben, die zur Gänze in den Personalaufwand hineingeht. Das ist in Zeiten wie diesen bemerkenswert.

Eine Bitte gleich zu Beginn, es ist schon angesprochen worden: NEUSTART ist jene Einrichtung, die sehr positiv für den Strafvollzug wirkt, die also sehr daran mitarbeitet, dass wir die Rückfallshäufigkeiten senken können. Ich darf Sie, Frau Bundesministerin,


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