Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 200

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ersuchen, dass wir die angespannte Situation – es ist ja teilweise so, dass kollektiv­vertragliche Ansprüche nicht befriedigt werden – gemeinsam irgendwie in den Griff bekommen und hier eine Verbesserung zustande bringen.

Ein Wunsch wäre es insgesamt: Wir haben ja im Strafvollzug, insbesondere im Ju­gend­strafvollzug, im Jugendgerichtshof in der Rüdengasse – wobei das Gebäude egal ist, aber das System eine europäische Spitzenleistung erbracht hat –, mit Abstand die geringsten Rückfallsquoten. Ich glaube, dass wir gut beraten sind, wenn wir versuchen, in Zukunft wieder hier anzuknüpfen und zu schauen, dass wir Verbesserungen in der derzeitigen Strafvollzugspraxis zustande bringen.

Ich glaube, gerade bei jungen Menschen ist es wichtig, zu schauen, dass kein Rückfall stattfindet, dass man sie von der schiefen Bahn herunterbekommt. Das ist sicherlich ein Zeitpunkt, zu dem man auch von der persönlichen Entwicklung her die höchste Wahrscheinlichkeit und die größte Hoffnung haben darf, dass man noch einen Wandel herbeiführt. Im Sinne dieses Wissens, aber auch der Menschlichkeit an sich, glaube ich, sollten wir hier einen besonderen Schwerpunkt setzen.

Ein weiterer Punkt ist, dass wir derzeit eine Reihe von Gesetzen in Diskussion haben, wobei sich die Diskussionsabläufe wohltuend von der Vergangenheit unterscheiden. Es ist gelungen, dass wir gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung Bestim­mungen verabschieden, die wesentlich präziser gehalten sind und daher nicht mehr diese großen Räume für Auslegung bieten wie etwa der § 278a, wo vier Staats­anwaltschaften unterschiedlich über die Sinnhaftigkeit und die Anwendbarkeit der gleichen Norm entschieden haben.

Es ist hier so – und dafür danke ich auch –, dass wir derzeit den § 278a evaluieren lassen, und zwar nicht durch irgendjemand, sondern durch die Universität Wien, das Juridicum. Das ist sicherlich eine außerordentlich vernünftige Maßnahme. Ich hoffe, dass wir hier bald eine Änderung dieser Bestimmung zustande bringen, wobei sich dort natürlich auch die Frage hinsichtlich der Betroffenen stellt – wir haben es ja unlängst wieder im Fernsehen gesehen –, mit welchen Entschädigungsleistungen hier vorzugehen ist. Das Verfahren läuft noch, aber ich glaube, dass wir hier eine nicht gerade kleine Verantwortung haben.

Die Staatsanwaltschaften haben in vielen Bereichen Fortschritte entwickelt, wir haben auch die entsprechenden legistischen Handwerkszeuge dazu gegeben. Die Kronzeu­genregelung ist wirklich erfolgreich gewesen, wie wir jetzt auch im ersten Verfahren bei der Telekom sehen. „Whistleblower“ ist unterwegs, die Frau Minister hat auch hier ihre Unterstützung bekannt gegeben.

Wir haben vor Kurzem auch eine verbesserte Abschöpfung geplant und umgesetzt, und damit wird es möglich, dass wir zusätzliche Mittel in die Justiz hereinholen. Ich glaube, dass wir diese Mittel zweckorientiert wieder in den Staatsanwaltschaften ein­setzen können und damit vielleicht auch in der Korruptionsstaatsanwaltschaft die Er­höhung der Positionen kostenmäßig leichter abdecken können.

Ich glaube daher, dass hier die Justiz auf einem guten Weg ist, und wünsche uns in dem Zusammenhang alles Gute! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


18.18.20

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst, Herr Kollege Donnerbauer, ist es nicht unbedingt ein Erfolgsausweis, wenn es heißt, dass in einer der Zentralaufgaben des Staates, nämlich der Rechtsprechung – zumin-


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