dest im Bereich der Strafrechtspflege, Teil der Wahrung der öffentlichen Sicherheit –, ein hoher Deckungsgrad durch Eigeneinnahmen vorhanden ist. (Abg. Mag. Donnerbauer: Sehe ich anders!)
Ja, ich weiß, dass du es anders siehst. Aber ich sage eben, ich sehe es ganz anders, und die Mehrheit der Bevölkerung sieht es auch anders, denn das bezahlt im Grunde der Steuerzahler schon mit seinen Steuern. Die Zentralaufgaben dieses Staates haben nichts mit einem – sozusagen – Leistungs- und Bestellungsverhältnis zu tun, denn zu Gericht geht ja niemand besonders gern freiwillig, sondern das hat etwas damit zu tun, dass das Zentralaufgaben des Staates sind, innere und äußere Sicherheit, und dafür bezahlt er Steuern. Aber dann muss er, wenn er noch einmal hingeht, um eine Zentralaufgabe des Staates zu konsumieren – oder konsumieren zu müssen, wenn er als Beschuldigter vor Gericht steht –, auch noch entsprechende Leistungen zum System erbringen.
Von den Kopierkosten rede ich gar nicht mehr. Ich habe damals schon Ihrer Vorgängerin gesagt, dass das ein Skandal ist. Ich halte sie im Übrigen auch jetzt, in der reduzierten Form, noch für zu hoch, weil sie einfach mit den tatsächlichen Kosten der Kopien nichts zu tun haben. Aber es ist zumindest schon einmal eine Verbesserung, man gibt wenigstens indirekt einmal zu, dass das einfach überhöht und am Rande des Wuchers war.
Die Frage ist, ob man dort, wo mutwillig Leistungen des Staates in Anspruch genommen werden, vielleicht etwas am Kostenersatz anpasst.
Aber dass man dort, wo der Bürger nicht anders kann, als sich sozusagen der rechtsprechenden Instanzen zu bedienen, von ihm neben den Steuern, mit denen er das System ohnehin finanzieren muss, auch noch entsprechende Gebühren verlangt, ist aus meiner Sicht jedenfalls nicht einzusehen. Ich glaube, das sehe nicht nur ich so, sondern das sieht auch ein erheblicher Teil der Bevölkerung so.
Frau Bundesminister, wir hatten gestern mit Ihnen eine Debatte zum Thema „Kinderschutz“; Kollege Westenthaler hat Ihnen anhand einzelner Fälle nachgewiesen, dass die Strafen in diesem Bereich schlicht und einfach zu niedrig sind und zum Teil in der Strafrechtspflege zu nachsichtig vorgegangen wird.
Ich habe Ihnen für heute versprochen, einen Fall zu schildern, bei dem ich glaube, dass hier schlicht und einfach nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ ein Richter besonders günstig davongekommen ist. Ein Richter, der sich, wenn auch auf seinem privaten PC, über einen längeren Zeitraum Kinderpornos anschaut, wird vor Gericht gestellt, ist mittlerweile dann im Krankenstand, bekommt fünf Monate bedingt, eine Geldstrafe von 2 250 € und die Auflage, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. (Ruf beim BZÖ: Unerhört! – Abg. Gartelgruber: Wahnsinn!) – Das Einzige, was ich wirklich verstehe, ist die letzte Auflage. Aber das Strafausmaß ist skandalös niedrig, meine Damen und Herren.
Das ist ein weiteres Beispiel, bei dem man sieht, dass der Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht wirklich ernst gemeint ist, meine Damen und Herren, nicht wirklich ernst gemeint ist. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Ein letzter Fall, und das wird für Sie ein besonderer Testfall werden, weil ich mittlerweile weiß, dass selbst in Ihrer eigenen Fraktion die Dinge schon etwas anders gesehen werden, das ist der Fall Kampusch.
Frau Bundesminister, wenn es stimmt, dass dieser Fall Querverbindungen zum Fall Kührer hat, dann haben wir hier einen österreichischen Fall Dutroux. Das ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle der jüngeren österreichischen Justizgeschichte, allein durch das, was jetzt schon bekannt ist. Falls Sie mir nicht glauben, dann reden Sie
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