Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 196

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teilweise oft ein Jahr oder noch länger aufgetragene Gutachten nicht erstattet werden. Oder es kommt zur Bestellung von immer wieder neuen Gutachtern, welche alle zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, was doch auch hinterfragenswert scheint.

Es sind auch Fälle bekannt, in denen Sachverständige, die in hohem öffentlichen Ansehen stehen, bei „gewöhnlichen“ nicht medial wirksamen Fällen jahrelang kein Gutachten erstellen und das schließlich vorgelegte Gutachten so schlampig ausge­formt ist, dass eine Ergänzung aufgetragen werden muss, die neuerlich ein Jahr nicht durchgeführt wird.

Aus diesen Umständen, welche auf Verfahrensprobleme aber auch auf die mögliche Überforderung der Familienrichter zurückzuführen sind, erwächst jene extrem negative Folge, die durch die Rechtsordnung gerade zu verhindert werden soll, nämlich die Ent­fremdung zwischen Kind und einem Elternteil.

In zahllosen Fällen kommt es eben durch die jahrelange Nichtentscheidung über ein Besuchsrecht zu gar keinem Besuch zwischen einem Kind und einem Elternteil. Nicht nur die Tatsache des jahrelang nicht beendeten Streites durch das zuständige Gericht, sondern auch durch die Nichtentscheidung entstandene Kontaktbehinderung zwischen Eltern (Elternteil) und Kindern bewirkt sozialen Unfrieden, Eltern-Kind Entfremdung und gar auch Traumatisierung von Kindern.

Der Primat des „Kindeswohls“ wird genau ins Gegenteil verkehrt und der Geset­zeszweck vereitelt.

Die Alternative zu dem jetzt bestehenden Übelstand kann nur darin bestehen, gegebenenfalls eine Lücke im Beweisverfahren hinzunehmen und unter Umständen auf ein Sachverständigengutachten zu verzichten, um den Vorzug der schnelleren Entscheidung zu erzeugen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, genügend Mittel aus dem Budget 2012 speziell für die Richteraus- und Fortbildung der Familienrichter im Zusam­menhang mit Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren bereitzustellen, damit der aus­ufernden Praxis der Gutachterbestellungen in solchen Verfahren endlich Einhalt geboten und dadurch eine Verfahrensbeschleunigung erzielt wird.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. – Bitte.

 


18.03.00

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Thema Budget Justiz: Ich glaube, es ist sehr erfreulich, dass es im Justizbudget auch im Jahr 2012 durchaus eine Stei­ge­rung gibt, in absoluten Zahlen um etwas mehr als 3 Prozent. Das heißt auch real zumindest keine Kürzung in Zeiten, in denen Budgetdisziplin sehr, sehr wichtig ist. Vergleicht man das Budget mit dem Jahr 2008, so zeigt sich, dass nach einer sehr deutlichen Steigerung 2008/2009 von mehr als 11 Prozent und Rückgängen in den beiden vergangenen Jahren – leichten Rückgängen, aber doch, durch die Finanz- und Wirtschaftskrise – jetzt wieder eine deutliche Steigerung möglich wurde.

Im Jahre 2012 werden fast 1,2 Milliarden € für das Thema Justiz veranschlagt, für die Justizeinrichtungen, Personal- und Sachausgaben. Es stehen diesen Ausgaben – es


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