Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 195

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Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


18.01.58

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich spare Zeit und mache es sehr kurz. Wir bemühen uns ja – und es liegt dies­bezüglich ein Antrag von mir und meiner Fraktion vor – um Verfahrensverkürzung in Obsorgestreitigkeiten und in Besuchsrechtsstreitigkeiten. Damit würde viel Leid erspart werden.

Damit zusammenhängend bitte ich folgenden Entschließungsantrag zu verstehen:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, genügend Mittel aus dem Budget 2012 speziell für die Richteraus- und Fortbildung der Familienrichter im Zusam­men­hang mit Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren bereitzustellen, damit der aus­ufernden Praxis der Gutachterbestellungen in solchen Verfahren endlich Einhalt geboten und dadurch eine Verfahrensbeschleunigung erzielt wird.‘“

*****

Ich bitte, diesen Antrag wohl zu verstehen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

18.03


Präsident Fritz Neugebauer: Dieser Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter betreffend Mittel für die Fortbildung der Familienrichter im Zusammenhang mit Obsorgestreitigkeiten,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), Untergliederung 13 – Justiz, in der 132. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. November 2011.

Ein wesentlicher Teil des Rechtsunfriedens betreffend minderjähriger Kinder wird auf deren Rücken dadurch ausgetragen, dass Streitigkeiten über das Obsorgerecht wie auch das Besuchsrecht geführt werden und überdies diese Streitigkeiten, die im Rah­men des Außerstreitgesetzes durch die Bezirksgerichte in erster Instanz zu judizieren sind, in vielen Fällen jahrelang nicht erledigt werden.

Der Grund für diese oft jahrelangen Verzögerungen liegt vor allem darin, dass die von den streitenden Parteien aufgestellten Behauptungen und die damit zusammen­hän­genden Fragen des Kindeswohls im Bereich der Sachverhaltsermittlung nahezu prin­zipiell von den Gerichten zu den Sachverständigen ausgelagert werden.

Diese seit vielen Jahren verfestigte gerichtliche Übung führt dazu, dass der tat­sächliche „Herr des Verfahrens“ – in indirektem Wege – der Sachverständige ist oder genauer gesagt die Sachverständigen sind, da es oft zu mehreren Gutachten kommt. Sei es nun aus Gründen der Überlastung von Sachverständigen, auch weil es zu wenige geben mag, oder aus Vernachlässigung deren aufgetragener Pflichten, ist es evident, dass die jahrelange Nichtentscheidung dieser Fälle darauf beruht, dass


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