In diesem Zusammenhang muss ich betonen, dass dieser Aufwand für die Gerichte unabhängig davon besteht, ob man die Kopie selbst herstellt oder vom Gericht herstellen lässt. Wenn die Kopien von Gerichtsbediensteten hergestellt werden, entsteht natürlich noch ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand.
Ungeachtet dessen habe ich mir die Kritik der rechtsuchenden Bevölkerung zu Herzen genommen und eine drastische Senkung der Kopiergebühren in die Wege geleitet. Der entsprechende Artikel im Budgetbegleitgesetz 2012 wurde ja bereits gestern von Ihnen hier beschlossen.
Hohes Haus, es war auch bereits die Rede vom Eigendeckungsgrad des Justizbudgets. Über das ganze Justizbudget gerechnet beträgt der Eigendeckungsgrad durch eigene Einnahmen rund 70 Prozent. Die Justizausgaben machen lediglich 1,75 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes aus. Der budgetäre Saldo zwischen den Ausgaben und den Einnahmen liegt damit mit 306 Millionen € wirklich deutlich unter den tatsächlichen Salden der Jahre 2009 und 2010 und zeigt auch, dass die Justiz trotz Ausweitung ihrer Ausgaben, insbesondere im Bereich der Korruptionsbekämpfung sowie des Schutzes und der Rechtsfürsorge für Kinder, sehr wohl auch zu sparen bereit ist.
Die Erhöhung der Personalausgaben im Voranschlag für 2012 gegenüber dem Bundesvoranschlag 2011 beruht im Wesentlichen – und zwar mit einem Betrag von rund 31 Millionen € – auf einer Umstellung der Verrechnung im Zuge der Haushaltsrechtsreform 2013. Die Beamtengehälter für Jänner 2013, die nach der alten Haushaltsverrechnung zulasten des nächsten Jahres verbucht worden wären, werden nämlich nun schon im Dezember 2012 budgetwirksam.
Die reale Steigerung beim Personalaufwand in Höhe von rund 4 Millionen € betrifft die im Jahr 2010 im Zuge des Anti-Korruptionspakets beschlossenen und nun auch ausgabenwirksamen Personalaufstockungen.
Ansonsten sind von 2011 bis 2012 keine Ausgabensteigerungen budgetiert. Die Sachausgaben liegen sogar um rund 1,6 Millionen € unter dem Bundesvoranschlag 2011. Der Rahmen dafür ist schon im geltenden Bundesfinanzrahmengesetz vorgegeben.
Notwendige Ausgabensteigerungen in einem bestimmten Bereich können daher nur durch Umschichtungen aus anderen Bereichen bedeckt werden. Auf diese Weise wird im Jahr 2012 das Budget für die Vereinssachwalterschaft von 29,7 Millionen € auf 31,7 Millionen € erhöht, das sind rund 6,7 Prozent. Damit können zumindest die Leistungen im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden, zumal im Bundesvoranschlag 2011 gegenüber dem Vorjahr keine Erhöhung erfolgt war.
Weiters werden dem gestiegenen Bedarf entsprechend die Mittel für die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten um 500 000 € aufgestockt. Das entspricht einer Steigerung um 10 Prozent.
Leider konnte im Budgetvoranschlag 2012 nicht für eine höhere Dotierung der Entgelte für Bewährungshilfe vorgesorgt werden. Das Bundesministerium für Justiz trägt allerdings zur Gänze die Personalausgaben für die ehemaligen Beamten, die dem Verein NEUSTART seit der Ausgliederung gleichsam als Lebendsubvention zur Verfügung gestellt werden.
Mir ist natürlich auch bewusst, dass die Bewährungshilfe, die ja zum überwiegenden Teil vom Verein NEUSTART erbracht wird, ein unverzichtbarer Teil eines auf Resozialisierung und Rückfallprävention straffällig gewordener Menschen ausgerichteten Vollzugssystems ist. Mir ist auch bewusst, dass die Einrichtung der Bewährungshilfe hochprofessionell und sehr effizient arbeitet und dass sie aufgrund des hohen Anteils
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