Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 206

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des Personalaufwands an ihrem Gesamtbudget einfach wenig Spielraum für Ein­sparun­gen hat.

Ich bin daher bemüht, über das vom Gesetzgeber im Bundesfinanzgesetz 2012 für die Bewährungshilfe zur Verfügung stehende Budget hinaus wiederum zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, wie das schon im heurigen Jahr gelungen ist. Zur Bedeckung kommen dabei in erster Linie Mehreinnahmen aus den Gerichtsgebühren in Betracht.

Seriöserweise konnte ich jedoch nicht vor der Beschlussfassung im Nationalrat über das Bundesfinanzgesetz 2012 eine bindende Finanzierungszusage an den Verein NEUSTART abgeben, schon gar nicht für einen über den Bundesvoranschlagsentwurf hinausgehenden Betrag. Aber ich kann Ihnen versichern, die Gespräche mit dem Verein NEUSTART laufen.

Hohes Haus, im Bundesfinanzgesetz nicht abgebildet sind die Rücklagen des Justizressorts. Seit dem Jahr 2009, also seit die gesetzliche Möglichkeit hiefür besteht, konnten durch Ausgabeneinsparungen und nicht zur Bedeckung von Mehrausgaben herangezogene Einnahmen rund 51 Millionen € Rücklagen angespart werden. 25 Mil­lionen € davon sind in Abstimmung mit dem Finanzministerium für die Bedeckung von Mehrausgaben für die geplante neue Justizanstalt Salzburg reserviert. Ein Teil der Rücklagen wird im kommenden Jahr zur Finanzierung von Investitionen zur Struktur­ver­besserung, insbesondere im IT-Bereich und im Straf- und Maßnahmenvollzug, verwendet werden. Wie viel das sein wird, hängt vom Ergebnis des Budget­voll­zugs 2011 und von der Einnahmenentwicklung im Jahr 2012 ab. Der Rest der Rück­lage wird als Vorsorge für allfällige unvorhergesehene Ausgaben benötigt, die im Bun­desfinanzrahmengesetz und im laufenden Budget nicht berücksichtigt werden konnten.

Die überwiegend hoheitlichen Leistungen des Ressorts werden vom Grunde und dem Umfang nach fast lückenlos durch Gesetze und Verordnungen bestimmt. Ein Großteil der sogenannten Ermessensausgaben ist zur Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben unbedingt erforderlich und kann durch Verwaltungsmaßnahmen nicht kurz- oder mittelfristig gesteuert werden.

Insgesamt bin ich davon überzeugt, dass das zur Abstimmung vorliegende Justiz­budget tatsächlich ausgewogen ist und den verfassungsgesetzlichen Anforderungen an Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gerecht wird, auch wenn ich natürlich gerne mehr Mittel für den Justizbereich zur Verfügung hätte, um organi­satorische und legistische Projekte zur weiteren Verbesserung des Rechtsschutzes, der Rechtsfürsorge und der Rechtsdurchsetzung rascher und umfangreicher voranbrin­gen zu können. Mir ist aber bewusst, dass sich auch ein so wichtiger Kernbereich staatlichen Wirkens unter den wirtschaftlichen Gegebenheiten nach der Decke strecken muss.

Ich erlaube mir daher, Ihnen das Justizbudget besonders ans Herz zu legen und Sie um entsprechende Beschlussfassung zu ersuchen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


18.40.17

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Steigerung des Budgets im Bereich der Justiz um 35 Millionen € stehen dem Ressort im kommenden Jahr insgesamt 1,186 Milliarden € zur Verfügung.

 


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