Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 207

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Dabei haben der Rechtsschutz und der Zugang der Bevölkerung zur Justiz absolute Priorität in der Arbeit der österreichischen Justiz. Die Bevölkerung kann aus gutem Grund Vertrauen in eine funktionierende, unabhängige Justiz haben. Klar muss aber auch sein: Diese hervorragenden Leistungen der österreichischen Justiz können nicht flächendeckend kostenlos angeboten werden. Nur so kann auf der anderen Seite der wirklich bemerkenswerte Eigendeckungsgrad von beinahe zwei Dritteln erreicht werden.

Es scheint so, als ob die alte Weisheit iustitia non calcucat im Bereich der österreichischen Justiz keine Gültigkeit entwickelt. Die Justiz, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat stets darauf geachtet, dass Verfahrens- und Verwaltungs­vereinfachungen stattfinden und Optimierungen möglichst rasch und effizient umge­setzt werden. Dies geschieht laufend und auch weiterhin sehr erfolgreich, zum Beispiel gerade im Bereich des Strafvollzugs. In immerhin 400 Fällen wurden die Menschen mit elektronischen Fußfesseln ausgestattet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade in diesen Zeiten ist ein besonders, ein absolut wichtiger Posten im Bereich des Budgets die Aufstockung der Mittel für die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption. Dies stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in den österreichischen Rechtsstaat.

Mit dieser Zentralen Staatsanwaltschaft wurde eine Strafverfolgungsbehörde geschaf­fen und eingerichtet, in der die notwendige Kompetenz, die Expertise für eine qualifi­zierte, aber auch effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte konzentriert ist. Es wurde gewissermaßen Waffengleichheit hergestellt. Dies ist ein ganz wichtiger Schritt und ohne Zweifel eine vertrauensbildende Maßnahme in Richtung der österreichischen Bevölkerung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die österreichische Justiz steht im inter­nationalen Vergleich sehr gut da. Zivilrechtsprozesse werden rasch abgewickelt, rascher als anderswo. Die Infrastruktur der österreichischen Gerichte kann sich sehen lassen. Das Personal, vielleicht der wichtigste Punkt in der österreichischen Justiz, ist hochmotiviert und engagiert.

Dass die Justiz leider trotzdem dann und wann ins Gerede kommt, liegt hauptsächlich an politisch motivierten Zurufen aus der einen oder anderen Ecke. Ich würde meinen, manche würden der Justiz, aber auch der Republik einen guten Dienst erweisen, wenn sie statt dieser politisch motivierten Zurufe zu aktuellen Verfahren ein Interesse an echter, ehrlicher Justizpolitik entwickeln könnten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Lausch:  ÖVP! Zudecken, wegschauen! Ist ja unglaublich!)

18.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


18.43.25

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kollege Jarolim – ich erblicke ihn gerade nicht – hat wieder einmal die Frage Jugendgerichtshof ins Spiel gebracht. Ich glaube, es ist zwar natürlich ein SPÖ-Projekt, ein SPÖ-Liebkind, aber objektiv hält es dem Vergleich eben nicht stand.

Was war denn in der Zeit des Jugendgerichtshofes sozusagen im restlichen Öster­reich? Ist dort von Strafgerichten nicht Jugendgerichtsbarkeit geübt worden? Waren diese Richterinnen und Richter im restlichen Österreich um so viel schlechter oder anders als die, die am Jugendgerichtshof gearbeitet haben?

 


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