Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 214

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„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen weiteren Einsparungen, sondern zu der unbedingt notwendigen Erhöhung der Planstellen der Verwendungsgruppen E2a und E2b für Exekutivbedienstete im Justiz­wachdienst kommt.“

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Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend notwendige Erhöhung der Planstellen der Verwendungsgruppen E2a und E2b für Exekutiv­bediens­tete im Justizwachdienst

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewil­ligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), Untergliederung 13 – Justiz, in der 132. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. November 2011

Im Budget des Bundesministeriums für Justiz ist für die Justizanstalten ein Budget von 344,4 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2010 wurden 347,7 Millionen Euro ver­braucht.

Im Bundesgebiet werden 27 Justizanstalten betrieben, davon 15 Justizanstalten bei Gerichtshöfen Erster Instanz mit 8 Außenstellen, 8 Strafvollzugsanstalten mit 4 Au-ßenstellen, 1 Sonderanstalt für männliche Jugendliche, 1 Justizanstalt für die Unter­brin­gung nach § 21 Abs. 1 StGB, 1 Justizanstalt für die Unterbringung nach § 21 Abs. 2 StGB mit einer Außenstelle, 1 Sonderanstalt für die Unterbringung nach § 22 StGB mit einer Außenstelle.

Mit 1. Oktober 2011 gab es 8 793 Insassen in den österreichischen Justizanstalten. Diesen fast 9 000 Haftinsassen stehen im Verhältnis 3:1 nur ca. 3 000 Exekutivbe-dienstete im Justizwachdienst gegenüber. Im Jahr 2011 wurden schon Planstellen gestrichen. In den Ländern der europäischen Union beträgt das Verhältnis zwischen Insassen und Justizwachebeamten durchschnittlich 2:1.

Die Überstundenbelastung ist übermäßig. Das heißt, dass jedes Jahr von den Exekutivbediensteten im Justizwachdienst zusätzlich zur normalen Dienstzeit beinahe 20 Jahre an Überstunden geleistet werden! Laut Personalplan des Bundesfinanz­gesetzes 2012 werden wieder 10 Planstellen bei den Exekutivbediensteten im Justiz­wachdienst eingespart.

Es sollte nicht wieder bei der Sicherheit zum Nachteil der Bediensteten gespart wer-den, sondern endlich zu einer Erhöhung der Planstellen für Exekutivbedienstete im Justizwachdienst kommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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