Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 216

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19.04.14

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Ich möchte einen Bereich ansprechen, wo ich denke, dass drin­gender Nachholbedarf besteht, das sind die zu erwartenden Änderungen in der Straf­prozessordnung. Dies nicht nur deshalb, weil es immer wieder diese Missstimmungen zwischen dem Parlament und der Staatsanwaltschaft bei den Auslieferungsverfahren gibt, das ist nicht der Punkt, sondern weil ich aus meiner Beobachtung erlebe, dass die Staatsanwaltschaft zwar mit der Änderung die Leitung des Verfahrens hat, aber agieren muss wie ein General ohne Truppen. Das kann auf die Dauer nicht gut gehen, und es geht vor allem dann nicht gut, wenn die Staatsanwaltschaft personell völlig am Rande dessen ist, was für sie zu ertragen ist. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt betrifft das Thema Rechtsextremismus. Was ich bemerke, ist, dass die Justiz ehrlich bemüht ist, alle Verfahren der letzten Jahre – und es gab und gibt ja einige – ernsthaft aufzuarbeiten. Das möchte ich der Justiz ausdrücklich konzedieren. Was ich aber auch bemerke, ist, dass – und das hängt mit der Frage eins zusammen – die Ermittlungsergebnisse, die die Staatsanwaltschaft erhält und die dann zu Anklagen führen, oft völlig unzureichend sind.

Also da gibt es teilweise – das betrifft eine Behörde, den Verfassungsschutz – völlig unzureichende Ermittlungsarbeiten, sodass man sich nur wundern kann, dass trotz dieser schlechten Ermittlungsarbeit die Justiz eigentlich mit Augenmaß Urteile fällt. Aber tatsächlich ist das ein unerträglicher Zustand.

Jetzt komme ich zum Punkt Rechtsextremismus im Allgemeinen. Wenn hier im Haus ein Abgeordneter eine Partei, andere Abgeordnete, einen Präsidenten des National­rates kritisiert, weil er ihn einer rechtsextremen Position bezichtigt, dann würde ich meinen, das muss erlaubt sein. Wenn wir das hier nicht machen können – und ich sage Ihnen das Beispiel dafür –, zu kritisieren, dass ein Präsident Graf einen Herrn Pendl einlädt, der vom Verfassungsgerichtshof bescheinigt bekommen hat, dass er als Universitätsrat zu Recht abberufen wurde und dass es zum Grundverständnis dieser Zweiten Republik gehört – das stand in der Begründung des Verfassungs­gerichts­hofes –, dass die kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus ein grundlegen­des Merkmal der 1945 wiedererstandenen Republik ist, dann sage ich Ihnen, diese Bemerkung des Verfassungsgerichtshofes ist nicht zufällig drinnen gestanden.

Wenn dieser Herr Pendl, der vom Herrn Graf eine Medaille oder einen Privatorden erhält, bei einer Burschenschafter-Tagung in einem internen Burschenschafterstreit sagt, es wird der Einsatz der Wiener akademischen Burschenschaft Teutonia für die Einigung der Burschenschaften der Bundesrepublik Deutschland und der Ostmark hervorgehoben, und er sagt das im Jahr 2008, dann sage ich, da ist Feuer am Dach, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn der Herr Graf glaubt, diesen Herrn Pendl und einen Maler ehren zu müssen mit einer Medaille, einen Maler, der offensichtlich in der Tradition des Arno Breker arbeitet, dann hat auch der Herr Graf ein Problem. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Kritisieren Sie das nicht hier, sondern gehen Sie zu Gericht! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und dann muss es legitim sein, auch zu sagen, dass hier nicht nur ein Rechtsextremer geehrt wurde, sondern dass er auch von einem Rechtsextremen geehrt wurde. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Rosenkranz: Das verlangt einen Ordnungsruf! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

19.08

19.08.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger, ich weiß, dass Sie in diesem Punkt durchaus provozieren wollen, aber: Es ist hier ständige


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