Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 217

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Übung, dass wir uns mit derartigen Bemerkungen gegenüber anderen Abgeordneten, in dem Fall auch gegenüber dem Präsidenten, nicht wechselseitig extremistische Gesin­nung vorwerfen – und das noch dazu grund- und haltlos.

Aus dem Grund erteile ich Ihnen für den mehrmaligen Vorwurf des Rechtsextremis­mus, auch gegenüber meiner Person, einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ.)

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Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.09.16

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Das denke ich mir schon, dass euch dieser Auftritt nicht gefallen hat, weil er die Wahrheit gesagt hat Ihnen gegenüber vom BZÖ. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Grosz: Das war eine andere Partei! Nicht BZÖ!)

Aber zunächst einmal, Frau Bundesminister, ich glaube auch, dass es sich um ein ausgewogenes Budget handelt. Sie versuchen, sich in Ihrem Rahmen die Mittel so zu richten, dass ich glaube, dass es weiterhin eine funktionierende Justiz geben wird und im Wesentlichen auch alle Nebendienste bedient sind.

Ich glaube daher, dass das Budget an sich in Ordnung ist, obwohl es einige Baustellen gibt, die mich auch beunruhigen, weil – ich glaube, das muss man sagen – die Reform des Vorverfahrens nicht so geglückt ist, wie man das wollte. Die Zusammenarbeit zwischen ermittelnden Behörden und Staatsanwaltschaft funktioniert nicht so reibungs­los, wie sie funktionieren sollte.

Ich glaube nämlich, dass diese Angriffspunkte der Öffentlichkeit stimmen. Man kann eine 150-Seiten-Anzeige nicht einfach vergessen, man kann bestimmte Verfahren nicht verjähren lassen. Das sind Angriffspunkte, die öffentlich gemacht werden, und die muss man abstellen. Aber ich vertraue da Ihrer Bereitschaft, hier schonungslos aufzuklären und das auch zur Sprache zu bringen.

Umso wichtiger wäre es natürlich, die fehlenden Posten bei der Korruptions­staats­anwaltschaft zu besetzen. Ich kenne auch hier das Problem, aber es ist höchst an der Zeit, dass man das besetzt, weil man hier im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht mit Riesen­verfahren, und da kann es nicht sein, dass man zu wenige Leute hat, um diese zu bearbeiten.

Hinsichtlich der Staatsanwaltschaft und wie man diese Reform evaluiert, gibt es einen Unterausschuss, da will ich nicht vorgreifen, aber sowohl der Ansatz mit der Bundes­staatsanwaltschaft scheint mir geeignet als auch der Ansatz mit einer parlamen­tarischen Kontrolle, nur, mit diesen beiden Systemen muss man sich auseinander­setzen. Ich bin da nicht so abgeneigt, auch diese parlamentarische Kontrolle hat etwas für sich. Ich glaube, da sollte man noch mehr darüber nachdenken.

Ein Anliegen habe ich aber, das ich unbedingt an dieser Stelle einmal festhalten will. Wir haben permanent Beschwerden, dass Besuchsrechtsregelungen nicht entschieden werden. Es gibt 277 Verfahren, die länger als ein Jahr dauern. Wenn man sich das bei der Besuchsrechtsregelung jetzt vor Augen hält, ein Jahr lang das Kind einem der Elternteile zu entziehen, das ist nicht tragbar. (Beifall des Abg. Dr. Fichtenbauer.) Uns wird seit drei Jahren versprochen, dass man hier Abhilfe schafft. Es wäre höchst an der Zeit.

 


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