Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 218

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Ich weiß, dass das nicht das Gelbe vom Ei ist, aber ich neige mittlerweile auch zur Ansicht des Kollegen Fichtenbauer: Wenn uns wirklich nichts anderes einfällt, dann sollte eine Entscheidungspflicht nach einem halben Jahr gesetzlich verankert werden, denn ich glaube, irgendeine Lösung brauchen wir in dieser Frage. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Wenn uns schon seit drei Jahren eine andere Lösung oder ein anderer Ansatz ver­sprochen wurde, dann kommen Sie mit einem anderen Ansatz! Ich diskutiere gerne auch über einen anderen Ansatz, aber ein Jahr kann man nicht warten. Das kann man den Kindern nicht zumuten und auch nicht dem Elternteil, der davon betroffen ist. Das sollte rasch einer Lösung zugeführt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler – ebenfalls Beifall spendend –: Ein vernünftiger Standpunkt!)

19.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.12.58

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Abgeordneter, „ich bin keine Hellseherin“!, hat mir Ihre Vorgängerin im Vorjahr bei einer Fragestunde auf eine Frage bezüglich der Budgetierung für die Sachwalterschaft gesagt.

Ich möchte heute hier feststellen, mir scheint Ihr Wirken, Frau Bundeministerin Dr. Karl, wesentlich kompetenter zu sein. Als ich Ihnen diese Frage im Ausschuss gestellt habe, haben Sie hier sehr fachkompetent und rasch antworten können.

Wir sind dankbar dafür, dass gerade im Zusammenhang mit der Sachwalterschaft ange­sichts der schwierigen Budgetsituation eine Erhöhung der Mittel um 2 Millionen auf 29,7 Millionen möglich geworden ist. Sie waren aber auch aufrichtig genug, Frau Bundesministerin, im Ausschuss zu betonen, dass diese Mittel in Zukunft nicht aus­reichen werden, weil die Aufgaben wesentlich steigen. Es verdoppeln sich die Auf­gaben der Sachwalterschaft. Bis zum Jahr 2020 werden wir etwa 80 000 besach­waltete Mitbürgerinnen und Mitbürger in Österreich haben.

Umso mehr ist den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Sachwalterinnen und Sach­waltern zu danken, dass sie trotzdem diese Probleme bewältigen. Und ich kann Ihnen, Frau Bundesministerin, auch als Funktionär der Sachwalterschaft zusagen, dass wir uns bemühen werden, diese Probleme für die von uns betreuten Menschen zum Positiven zu gestalten.

Ein schon wiederholt angesprochenes Problem liegt in der Tatsache, dass wir die Obergrenze der Anzahl von besachwalteten Klienten, zum Beispiel von 25 pro Rechts­anwalt, die seinerzeit eingeführt wurde, aufgehoben haben. Das führt natürlich zu einem qualitativen Verlust und zu einem Verlust der Betreuungsintensität. Viele Be­schwerden, über die uns zum Beispiel auch die Volksanwaltschaft berichtet hat, sind darin begründet.

Kurz zur Opferhilfe. Österreich ist vor allem bei der psychosozialen Prozessbegleitung vorbildlich, und hier werden die Mittel auch um eine halbe Million erhöht. Wir wissen aber, und Sie auch, Frau Bundesminister, darin liegt eine riesige Herausforderung, weil das natürlich wahrscheinlich nicht reichen wird.

Ich darf abschließend sagen: Angesichts der engen finanziellen Rahmenbedingungen, denen auch das Justiz-Budget unterliegt, wünschen wir Ihnen für die Bewältigung der unerledigten Aufgaben, die die Bevölkerung erwartet, viel Erfolg! Sie haben heute davon gesprochen, dass die Bevölkerung Vertrauen in das Rechtssystem haben muss.


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