Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 220

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kunasek, Podgorschek und weiterer Abgeord­neter betreffend Durchführbarkeit der verfassungsmäßigen Aufgaben des Österreichi­schen Bundesheeres

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Be­willigung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), Untergliederung 14 – Militärische Angelegen­heiten, in der 132. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. November 2011

Das Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2015 sieht für den Bereich UG 14 „Militärische Angelegenheiten“ Einsparungen in der Höhe von ca. 600 Millionen € bis 2015 vor. Im Budget 2012 gibt es ein Minus von ca. 8,5 Millionen €.

Die Reduktion im Sachaufwand führt zu einer massiven Reduktion der Fähigkeiten des Bundesheeres in der Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben. Die geplante neue Strukturierung des Bundesheeres und vor allem der nunmehr angekündigte Abbau der mechanisierten Truppe scheint nicht einmal mehr eine einzige vollständige Brigade nach internationalen Standards zuzulassen. Viele Soldaten und vor allem Offiziere werden daher nicht einmal mehr in der Ausbildung volle Verbände sehen, geschweige denn führen. Die Aushöhlung von Verbänden unter Wegnahme der schweren Waffen führt nur wieder zur Frage „wer braucht dann diesen Rumpfverband noch?“ und es wird daher auch dieser Verband aufgelöst.

Die Miliz als wichtiger Bestandteil des Österreichischen Bundesheeres mit einem wesentlichen Anteil an der Aufgabenerfüllung wird zum Sterben verurteilt. So wurde schon bislang durch die systematische Aushungerung der Miliz die Fähigkeit zur militärischen Landesverteidigung (in welchem operativen Verfahren auch immer) de facto eliminiert. Die budgetierten Einsparungen auf diesem Gebiet führen zwangsweise zu weniger Übungsmöglichkeiten der Miliz-Soldaten. Dies wiederrum führt zu Wissens­verlust und unausweichlich zur Frage der weiteren Daseinsberechtigung im Rahmen künftiger Einsparungsdiskussionen.

Bei Auslandseinsätzen wurde als "Level of Ambition" der von der Bundesheer­reformkommission empfohlene Brigaderahmen auf zwei Bataillone heruntergefahren und die Zielerreichung auch zeitlich gestreckt. Offenbar sind durch derzeitige Budget­kür­zungen  dann noch weitere Reduktionen zu erwarten.

Es gibt keine neuen mittelfristigen Risikoanalysen, prophetische Aussagen wie jene, über die Möglichkeit künftiger Panzerschlachten, sind in Hinblick auf das Interesse anderer Staaten an unseren Kampfpanzern hinterfragenswert. Vielleicht sollte man diesen Staaten auch unsere prophetischen Möglichkeiten zur Verfügung stellen.

Die Attraktivierung des Grundwehrdienstes, schon in der Bundes­heerreformkom­mis­sion viel diskutiert und schließlich im Abschlussbericht empfohlen, lässt seit längerem auf sich warten.

Die Truppe wird durch Gerüchte und Diskussionen rund um Standortschließungen, Spekulationen um die Auflassung von Waffengattungen und Personaleinsparungen zermürbt.

 


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