Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 260

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können? Das ist ja die Rede der letzten Wochen, die ganze Zeit, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich habe gedacht, wir haben uns darauf geeinigt – im Grundsätzlichen, abgesehen davon, dass ich Ihnen die Probleme der Pensionsreform 2003 und 2004 eine Viertel­stunde lang erläutern könnte –, ein gemeinsames Pensionssystem für alle zu schaffen, das eine bestimmte Mindesthöhe, in Form der Ausgleichszulage im Bedarfsfall, und eine maximale Höhe vorsieht. Die liegt bei maximal – derzeit noch nicht – 3 000 €; und jetzt gehen Sie her und sagen, in der Krise können wir uns leisten, auch die Pensionen über 5 940 € um 1,5 Prozent zu erhöhen. Das ist absurd und abzulehnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen. Zwischenrufe des Abg. Dr. Bartenstein.)

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, und zwar zur vorzeitigen Anhebung des Frauen­pensionsalters: Machen Sie ruhig weiter so! Ich nenne Ihnen einen Fall  (Abg. Dr. Bartenstein:  das einzige Land in Europa!) Wir sind das einzige Land in Europa, das ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter bei Männern und Frauen hat? Das glauben Sie wohl selber nicht. Sie dürfen nicht alles glauben, was der Herr Marin irgendwo erzählt! (Abg. Dr. Bartenstein: Keine Ahnung!)

Jetzt sage ich Ihnen eines, ich nenne Ihnen ein konkretes Beispiel, Herr Abgeordneter Bartenstein – Sie können sich ja dann zu Wort melden –: Eine Frau, die 1962 geboren wurde, hätte nach der Pensionsregelung bis 2001 im Jahr 2017 in Pension gehen können. Nach der Langzeitversichertenregelung hätte Sie, weil sie noch nicht ihre 40 Jahre komplett hatte, weil sie Kinderbetreuungszeiten drin hatte, im Jahr 2018, also ein Jahr später, gehen können. (Zwischenrufe der Abg. Fürntrath-Moretti.) Nach der derzeitigen Regelung für Langzeitversicherte kann sie im Jahr 2022 gehen.

Wenn Sie das Pensionsantrittsalter für Frauen vorzeitig auf 65 erhöhen wollen, dann kann sie im Jahr 2027 gehen. 2017 hätte sie gehen können, 2027 könnte sie mit Ihrer Regelung gehen. Punkt eins: Zehn Jahre, innerhalb von zehn Jahren eine Anhebung um zehn Jahre! Punkt zwei: Rechnen Sie doch etwas! (Zwischenrufe der Abge­ord­neten Fürntrath-Moretti und Höfinger.) Wenn Sie wirklich rechnen können – und Sie behaupten ja, Herr Abgeordneter Bartenstein, dass Sie rechnen können (Zwischenrufe des Abg. Dr. Bartenstein–, dann kommen Sie auch drauf, dass die Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters vor der Zeit, also vor 2024, wesentlich mehr kostet, als Sie glauben, dass sie Ihnen an Einsparungen bringt.

Das ist der Punkt, und das haben Sie bis heute nicht kapiert. Wenn beispielsweise die Arbeitszeit einer Frau, die 20 Jahre arbeitet, um 5 Jahre verlängert wird, erhält diese durch die Steigerungsbeträge um ein Viertel mehr an Pension, für die 5 Jahre längere Arbeit. (Abg. Dr. Bartenstein:  Beiträge!) Ich vergönne es der Frau, und ich bin auch der Meinung, dass das auf freiwilliger Basis möglich sein muss. Ändern Sie die arbeits­rechtlichen Bestimmungen, die derzeit behindern, dass Frauen über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten können! Das sind arbeitsrechtliche Bestimmun­gen, das sind kollektivvertragliche Bestimmungen, aber dazu brauchen Sie nicht das Pensionsantrittsalter zu erhöhen.

Sie bekommen nicht nur einen massiven Konflikt mit den Frauen, die innerhalb weniger Jahre um zehn Jahre länger arbeiten müssen – um zehn Jahre!; und da sagen Sie: Das ist uns wurscht! –, sondern Sie müssen auch mehr zahlen. Rechnen Sie oder lernen Sie rechnen – und dann reden wir weiter! (Beifall bei den Grünen.)

9.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


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