Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 267

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nehmen Sie das bitte generell zur Kenntnis –: Sie finden kein Pensionssystem in Österreich, wo nicht aufgrund der heutigen Beschlusslage die gesamte Zukunft bereits das ASVG ist. Kein einziges!

Ich bin bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass die Übergangsfristen zu lange sind. Da bin ich bei Ihnen, über all das kann man diskutieren, aber wir haben in allen Landesrechten das ASVG als das neue, zukünftige Pensionssystem. In allen Landesrechten! (Abg. Kickl: Im Jahr 2050!) – Das ist zu lange, Herr Abgeordneter Kickl. In Wien dauert es am längsten, bis 2033, glaube ich. (Abg. Kickl: Auch lange genug!) – Ich sage ja, man kann über das alles diskutieren, über die Übergangsfristen, das ist nicht das Thema, aber der Reformansatz, das ASVG in allen Pensionssystemen zu implementieren, ist schon lange erfolgt.

Was wir auch noch gemacht haben: Bei den ÖBB gibt es noch knapp 5 000 Mit­arbeiter, die das Uralt-Pensionsrecht haben. 5 000! Und diese sind 2014 Geschichte. 2014 ist dort auch für diese, wenn sie noch dort sind, das Pensionsantrittsalter 61,6 Jahre. Das heißt, auch dort findet gerade der Übergang statt.

Es ist mir auch klar, dass die Notenbank für sämtliche Polemik ein tolles Beispiel ist. (Abg. Kickl: Aber nicht erst seit gestern, das wissen Sie auch!) – Nein, aber eines müssen Sie dazusagen, Herr Abgeordneter Kickl: Es gibt in der Notenbank derzeit bereits vier verschiedene Dienst- und Pensionsrechte, weil schon dreimal reformiert wurde. Sie kennen den Rechtszustand der ältesten Gruppe auch ganz genau. Und dieser Rechtszustand ist, ob wir wollen oder nicht, ein doppelt abgesicherter Einzel­vertrag. Natürlich kann man doppelt abgesicherte Einzelverträge knacken – mit einem Verfassungsgesetz –, es ist jedoch die Frage, wie Sie reagieren werden, wenn man erstmals in dieser Republik mit einem Verfassungsgesetz in doppelt abgesicherte Einzelverträge eingreift. Was hieße das für das Mietrecht? Was hieße das für das Kaufrecht, und, und, und? (Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Nein. Ich will Ihnen nur die Rechtsfolgen sagen. (Abg. Strache: Es geht ja um die Ausschaltung von Privilegien!)

Man muss andere Ideen entwickeln, wie zum Beispiel – das gibt es ja dort schon lange –, bei allen öffentlich-rechtlichen Pensionen in Österreich zahlt man einen Pensionssicherungsbeitrag, bei allen. Es gibt niemanden in diesem Land, der keinen Pensionssicherungsbeitrag zahlt, wenn er eine öffentlich-rechtliche Pension hat, niemanden! Die ÖBB zahlen am meisten, die Bundesbeamten – dort kommt es darauf an, wann sie in Pension gehen; er wird dann niedriger – haben ein gestaffeltes System, die Post zahlt, die Telekom zahlt, alle zahlen. (Abg. Kickl: Die Politpensionisten !) – Die Politpensionisten zahlen am meisten, da kann man auch darüber diskutieren, ob die 13,6 Prozent Pensionssicherungsbeitrag ausreichend sind. Über all das kann man diskutieren, aber in Diskussionen, die man mit Sachlichkeit führen sollte und die man nicht mit Polemik führen kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Natürlich klingt es toll, dass es Menschen gibt mit einer Pension in der Höhe von 6 000, 7 000 €. Ja, solche Menschen gibt es, aber nie mehr wieder wird es neue geben, die das haben, weil da jetzt schon überall Übergangsrecht gilt. Und natürlich kann man fragen, ob die 13,6 Prozent ausreichend sind. Das kann man diskutieren. Aber solche Fragestellungen hört man ja von Ihnen nicht, man hört Polemik, aber keine substanzielle Frage. (Ruf bei der FPÖ: Sie hören nur ! – Abg. Kickl: Dann werden wir uns gleich zusammensetzen! – Abg. Strache: Wir können einen gemeinsamen Antrag formulieren!) – Nein, nicht nur das, was ich hören möchte, denn ich schneide das Thema hier ja sogar offensiv an.

Jetzt zur Mindestsicherung: Ich weiß, dass die Mindestsicherung bei vielen ein belieb­tes Thema ist. Aber nehmen Sie – Punkt eins – zur Kenntnis, dass wir mit der Mindest-


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