Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 271

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Auch die Krankenversicherung haben Sie falsch berechnet. Ich weiß, das ist nicht aus Ihrem Ressort, sondern aus dem Gesundheitsressort zu bezahlen, aber die Verant­wortung dafür können Sie nicht ganz abschieben. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Da ist eine Lücke von 37 Millionen €, und dann sagen Sie: Haben wir uns halt verrechnet! Der Gesundheitsminister war im Budgetausschuss dann schon etwas ehrlicher und hat gesagt: Na ja, die Personen, die die Mindestsicherung beziehen, sind ja auch viel kränker als der Durchschnittsösterreicher. – Genauso ist es.

Wir behandeln da jetzt irgendwelche Zuwanderer, denen geben wir die Mindest­siche­rung, die behandeln wir von Kopf bis Fuß. Dafür zahlen wir auf der einen Seite zusätz­lich 37 Millionen €, die wir auf der anderen Seite den Pflegegeldbeziehern wegnehmen.

Damit bin ich schon beim Thema Pflegegeld. Sie, Herr Bundesminister, sagen hier, es werde nichts gekürzt, all die Leute bekämen mehr und wir hätten mehr Pflegegeld­bezieher als früher. Ich habe eine Anfrage an Sie gestellt – sie wurde im Oktober 2011 beantwortet, das ist noch nicht lange her. Und eine Frage von mir war, wie viele Personen beim Pflegegeld heruntergestuft wurden. Sie haben darauf geantwortet: Jänner bis September 2010: 1 660 Minderungen; Jänner bis September 2011: 2 300 Min­derungen. (Abg. Mag. Lapp: Bei 400 000 Beziehern!) Das ist eine Steige­rung von 40 Prozent, Herr Bundesminister!

Sie können mir nicht erklären, dass im heurigen Jahr, 2011, die Menschen durch irgendwelche wundersamen Handaufleger so viel gesünder sind, dass die alle heruntergestuft werden – und das Ganze vor dem Hintergrund des Budgetbegleit­gesetzes 2011, dessen Wehen wir ja noch immer nicht verdaut haben, wodurch nämlich der Zugang zum Pflegegeld massiv erschwert wurde.

Ich schildere Ihnen jetzt den Fall eines Mannes: Er stellt im November 2010 einen Antrag, dass die Pflegestufe auf Stufe 2 erhöht wird und bekommt am 1. Dezember 2010 den Bescheid, dass er Pflegestufe 2 hat. Er erhält das Pflegegeld vom Land Niederösterreich. Dann geht er in Pension, wird umgestellt auf Bundespflegegeld, muss Anfang Jänner wieder zur Begutachtung gehen und wird auf einmal wieder heruntergestuft. Innerhalb von nicht einmal zwei Monaten hat sich offensichtlich der Gesundheitszustandes dieses Mannes so massiv verbessert! (Abg. Kickl: Das ist unglaublich!)

Der Mann geht vor das Sozialgericht, bekommt dort auch noch Recht, und was tut die Krankenkasse? – Sie erhebt Einspruch, und zum Schluss wird ihm in einem rechts­anwaltspflichtigen Verfahren doch nur die Pflegestufe 1 zugebilligt. – So wird mit den Pflegebedürftigen umgegangen, Herr Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Erklären Sie mir jetzt: Wie viele Pflegebedürftige haben überhaupt den Mut, sich auf ein solches Verfahren einzulassen, bei dem sie nicht wissen, was am Ende heraus­kommt und für das sie einen Rechtsanwalt brauchen? Das ist doch schäbig, was Sie hier aufführen! Da wird den Menschen das Geld einfach wieder weggenommen! (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)

Genau in diesem Zusammenhang möchte ich folgenden Entschließungsantrag ein­bringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Infla­ti-


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