on beinhaltet sowie der behinderungsbedingten Absätze und Zuschüsse, sofern darauf auf Grund von Art und Grad der Behinderung ein Rechtsanspruch besteht. Im Budget 2012 ist für diese Maßnahme Vorsorge zu treffen.“
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Ich bringe einen weiteren Entschließungsantrag ein:
Der Nationalrat wolle beschließen.
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die baulichen Maßnahmen zur Erlangung von Barrierefreiheit rascher als bisher geplant vorgenommen werden. Im Budget 2012 ist für diese Maßnahmen Vorsorge zu treffen.“
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Wenn Sie hineinschreien, dass all das nicht stimmt, Frau Kollegin, dann müssen Sie einmal hinausgehen und mit den Menschen reden! Dann werden Sie erfahren, dass all das natürlich stimmt. Schauen Sie hin, und reden Sie mit den Menschen! (Beifall bei der FPÖ.)
10.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung und Bereitstellung von Mitteln für eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation
eingebracht in der 132. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d. B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d. B.), Untergliederung 21 – Soziales
Der Zweck des Pflegegeldes ist in § 1 BPGG wie folgt definiert:
Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
Das Pflegegeld wurde 1993 in Österreich eingeführt und seit dieser Zeit erst drei Mal valorisiert. Der reale Verlust beträgt daher seit der Einführung rund 20 Prozent.
Um dem Zweck des Pflegegeldes weiterhin entsprechen zu können, ist zumindest eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation notwendig.
Ebenso ist eine Valorisierung der behinderungsbedingten Absetzbeträge und Zuschüsse, sofern darauf auf Grund von Art und Grad der Behinderung ein Rechtsanspruch besteht, nötig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
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