Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 311

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koll der ELGA GmbH hervor, die zusätzlich 34 Millionen Euro Budget für die ELGA vorsieht. 53,5 Millionen Euro sollen die Kosten für die Errichtung der ELGA-Bereiche betragen, die durch die Länder finanziert werden sollen. 17,2 Millionen Euro kosten weitere Komponenten und 13,2 Millionen Euro waren für den Betrieb des Projektes E-Medikation veranschlagt, der sich als fataler Flop entpuppt hat, da sich weder Patien­ten noch Apotheken in ausreichendem Maß daran beteiligen. Im Bundesvoranschlag 2012 sind 2,5 Millionen Euro für ELGA budgetiert.

Aus dem Protokoll der ELGA GmbH geht weiters hervor, dass mit einer Realisierung frühestens 2015, im Endausbau 2017 zu rechnen sei. Neben den Kosten ist das fehler- und lückenhafte Design ein Hauptgrund, warum ein sofortiger Stopp gefordert ist. Patientenrechte und eine damit verbundene Datensicherheit wurden beim Entwurf vollkommen vernachlässigt.

Nahezu alle öffentlichen Institutionen haben sich gegen den geplanten Gesetzesent­wurf zur Einführung von ELGA entschieden ausgesprochen, obwohl eine umfassende Vernetzung des intra- und extramuralen Bereiches, die es ermöglichen würde, enorme finanzielle Kosten zu sparen und die medizinische Qualität der Versorgung der Patienten zu verbessern, längst überfällig ist.

Besonders deutlich formulierte der Rechnungshof seine Kritik, der die Sinnhaftigkeit des Gesamtkonzeptes in Frage stellt (z.B. Kosten-Nutzen ist nicht erkennbar, es lässt sich kein Gesamtkonzept ableiten).

Das Land Salzburg hat ebenfalls die Sinnhaftigkeit und den Nutzen eines mit hohem finanziellen Aufwand zu implementierenden Systems in Frage gestellt.

Der renommierte Verfassungsjurist und o. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer kommt zum Schluss, dass auf Grund der opting-out-Regelung das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen in ein Widerspruchsrecht umgewandelt wird und dies bedeutet eine erhebliche Einschränkung des Grundrechtsschutzes. Diese Regelung entspricht laut des vorliegenden Gutachtens auch nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil es ohne weiteres möglich wäre, eine Zustimmung zur Teilnahme vorzusehen.

Zur Zeit wird die Umgehung von Ausschreibungen geprüft. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wurde bereits einmal von einem österreichischen Gericht verurteilt, weil er beim Projekt E-Medikation die Ausschreibungsbedingungen umgan­gen hat. Nun wird von der ELGA GmbH die Prüfung der Möglichkeit einer Bietersuche getrennt vom eigentlichen Verhandlungsverfahren überlegt, da die Ausschreibung im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum ELGA Gesetz steht. Schon einmal ist so einem Konsortium um Siemens widerrechtlich ein Auftrag erteilt worden.

Die neuesten Entwicklungen rund um das Projekt ELGA machen einen Ausstieg aus dem Projekt und die Einfrierung der vorgesehenen Mittel unumgänglich. Denn die Medikamentendatenbank (E-Medikation) wird nicht wie geplant Mitte nächsten Jahres auf ganz Österreich ausgeweitet, sondern mit Jahresende eingestellt. Der Pilotversuch der E-Medikation, der seit April 2011 in Wien, Oberösterreich und Tirol getestet wurde, wird nun eingestellt, da der Betrieb alles andere als problemlos gelaufen ist, der Patientenzulauf weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist und die Ärzte mit einem gigantischen bürokratischen Mehraufwand behindert worden sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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