Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 341

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Herr Bundesminister, wir haben im Ausschuss schon oft darüber debattiert, welche Möglichkeiten, Maßnahmen im Bereich Ernährung und Bewegung in Österreich not­wendig sind. Ich erwähne da auch unseren Antrag von vor einigen Jahren. Vor allem ist der Bereich der Ernährung und des Ernährungsverhaltens ganz zentral, jedoch nicht ausschließlich.

In diesen Bereichen der Lebensmittelsicherheit, wo Sie auch zuständig sind, gibt es ja auch neue Risikotechnologien. Es stellt sich die Frage nach der Vorbereitung der ent­sprechenden Maßnahmen, die notwendig sind, und ich erwähne in diesem Zusam­menhang Ihre Beantwortung meiner schriftlichen Anfrage zum Thema, welche Projekte Sie im Voranschlag Ansatz 1/2433 unter dem Überbegriff Gentechnologie unterstützen und was da eigentlich vorgesehen ist.

Ich muss sagen, ich bin mit der Beantwortung unglücklich. Sie haben nämlich einer­seits zwar richtig darauf hingewiesen, dass es 5 000 € für die Bodensee-Aka­demie für Information der Bevölkerung über gentechnikfreie Lebensmittel und Landwirt­schaft gibt – das ist positiv –, aber im Weiteren verweisen Sie einfach allgemein darauf, dass damit Aufwendungen für Expertengutachten, Studien und sonstige Maßnahmen zu Angelegenheiten in der Vollziehung des Gentechnikgesetzes gemeint sind.

Sie haben mir aber nicht konkret beantwortet, welche einzelnen Positionen, welche Organisationen und welche Projekte genau damit bedient werden sollen. Mag schon sein, dass Sie mir das noch nachreichen. Es hat ja einen Hinweis gegeben, dass es zu zwei meiner persönlichen mündlichen Anfragen noch eine schriftliche Nachreichung geben wird. Bis jetzt ist sie jedenfalls nicht eingelangt. Ich habe mit meinen Mitar­beiterInnen gesprochen, die haben extra noch einmal urgiert und versucht, diese Unterlagen zu bekommen; wir haben sie nicht bekommen.

Zum Thema Tierschutz, der auch in Ihrem Ressort ganz zentral ist, möchte ich positiv die Prüfstelle für Tierschutz, im Hinblick auf Aufstallungssysteme, auf die Prüfung von Tierhaltungssystemen durch eine entsprechende Fachstelle vorab, erwähnen. Das halte ich für einen richtigen Schritt, das ist eigentlich auch die Umsetzung des Tier­schutz­gesetzes, wie wir es 2006 beschlossen haben.

Bei dieser Gelegenheit auch ein Hinweis auf die Kennzeichnungspflicht von verar­beiteten Eiern in verschiedensten Produkten wie Nudeln und Mehlspeisen. Da, das wissen Sie, haben wir derzeit keine Kennzeichnung. Das bringt mich zum Stichwort Gütesiegelgesetz. Zum Gütesiegelgesetz war meine Frage, wo Mittel für das Güte­siegelgesetz vorgesehen werden. Sie haben im Ausschuss gesagt: Na ja, das ist eigentlich nirgendwo nachvollziehbar, wenn wir dafür Geld brauchen, werden wir schon welches finden. Das halte ich für sehr, sehr kontraproduktiv und letztlich defensiv.

Ich gehe davon aus, dass es ein österreichisches Gütesiegelgesetz geben muss und geben wird, das die Bereiche Herkunftssicherung, Gentechnikfreiheit und Tierschutz umfassen muss und auch eine jährliche Kontrolle vorsieht, denn nur dann sind staatliche Gütesiegel auch wirklich ausreichend legitimiert und für den Konsumenten nachvollziehbar. Das würde ich mir erwarten. Auch dazu gibt es leider keinen Hinweis.

Abschließend: Der größte Brocken und die Aufstockung, die wir begrüßt haben, waren die 15 Millionen € zusätzlich für die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Das grundsätzlich positive Ergebnis ist aber letztlich auch mit Unklarheiten gepaart. Sie haben zum Beispiel das wirkungsorientierte Unternehmenskonzept der AGES, 2011 bis 2015, dem Ausschuss bisher nicht zur Verfügung gestellt. Das ist zwischen Land­wirtschaftsressort, Ihrem Ressort und der Unternehmensleitung ausgedealt worden.

 


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