Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 344

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heute!) Wir sollten uns nicht gegenseitig vorwerfen, was wir wissen oder nicht wissen, denn das bringt uns, glaube ich, in diesem Fall nicht wirklich weiter.

In der Heftigkeit der Diskussion geht halt leider die Sachlichkeit verloren, und von Sachlichkeit kann man nicht sprechen, was den Inhalt der Inserate der Wiener Ärztekammer betrifft, denn da steht nichts außer Polemik. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, vielleicht ändert sich das auch, wenn die Wahlen der Stan­desvertretung der Wiener Ärzteschaft vorbei sind. Man wird sehen. Es wird in vielen Medien darüber berichtet, und da unterscheiden sich eben Qualitätsmedien von Gratis­zeitungen. Ich meine damit einen Artikel im „Falter“ vom 9. November. Ich möchte jetzt nicht zitieren, was Kurt Langbein da geschrieben hat, denn ich habe Sachlichkeit eingefordert, und das ist vielleicht auch ein wenig polemisch.

Eines der häufigsten Argumente, die gebracht werden, ist der Datenschutz. Natürlich ist der Datenschutz wichtig, völlig unbestritten, aber ich meine, dass auch  – und da sind wir, glaube ich, einer Meinung – der Menschenschutz wichtig ist. Einige Bemer­kungen sind ja in Wirklichkeit nicht nachvollziehbar. Da wird von vielen suggeriert, es werden Server-Farmen errichtet und alle Daten zentral abgespeichert. So ist es in Wirklichkeit nicht, denn die Daten bleiben alle dort, wo sie jetzt sind, gespeichert. Und es kann niemand behaupten, dass es nicht schon derzeit eine Datenspeicherung gibt. Die Befunde werden natürlich auch jetzt schon elektronisch aufbewahrt. Der Zugriff funktioniert, und das Missing Link, wenn ich das so sagen darf, ist die e-card, die ermöglicht den Datenzugriff.

Ich möchte das aber auch mit anderen elektronischen Systemen, die wir haben, vergleichen. Bundesminister Bartenstein wird es wissen: Wir haben vor einigen Jahren den Elektronischen Akt im Bund eingeführt. Da hat es niemanden gegeben, der dagegen war und gesagt hat: Der Datenschutz ist nicht gewährleistet! Und dort wird im Gegensatz zum Elektronischen Gesundheitsakt auch zentral abgespeichert.

Und was die Angst vor Datenklau betrifft, möchte ich sagen: Wer von Ihnen macht nicht Electronic Banking? Der soll jetzt die Hand heben! Wer macht nicht die Steuer­erklärung auf FinanzOnline? – Alle wahrscheinlich! (Die Abgeordneten Dr. Lichtenecker und Dr. Pirklhuber heben die Hand.) Okay, es gibt ein paar. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Ja, ist okay, das mag sein. Aber niemand  (Abg. Dr. Karlsböck: Wegen des Datenschutzes!) – Wegen des Datenschutzes, sagen Sie. Wahrscheinlich! Genau! Aber sehr viele tun es, und sehr viele tun es äußerst erfolgreich.

Ich meine, es ist ja der Nutzen für die Patientinnen und Patienten und auch für die Ärzte und Krankenhäuser deutlich ersichtlich. Der ist qualitativer Natur und der ist quantitativer Natur. Und was die Kosten betrifft, Kollege Strutz: Der Bundesminister hat nie ein Hehl daraus gemacht, was die Kosten tatsächlich ausmachen, und die decken sich zufällig mit dem, was Sie genannt haben. Aber die Einsparungen überwiegen.

Und in der Diskussion zu mehr Sachlichkeit sollten wir nicht mit der Brechstange vor­gehen, da haben Sie recht, aber, Herr Kollege Rasinger, legen auch Sie die Keule weg, wenn Sie die Diskussion führen, denn Sie waren auch einigermaßen grob, würde ich sagen.

Herr Bundesminister, niemand braucht Angst zu haben vor dem Elektronischen Gesundheitsakt; er ist ein wichtiger und sinnvoller Beitrag zum Sparen. Ich würde meinen, Herr Bundesminister, gehen Sie diesen Weg weiter.

Und wenn ich schon beim Punkt Sparen bin, dann muss ich auch sagen: Sparen und Schuldenbremse – da geht es auch um Steuergerechtigkeit, und da geht es darum, die Schieflage im Steuersystem zu beseitigen! Einige Experten haben im Budgethearing


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