Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 451

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flexiblen Arbeitszeiten konfrontiert, und daher ist es natürlich notwendig, dass auch die Fahrzeiten flexibel gestaltet werden.

Wo setzt man aber andererseits, wenn man jetzt im Hinblick auf das Budget Verkehr sagt, dass eine Schuldenbremse und ein Sparpaket angesagt sind, den Hebel an? Es verhält sich natürlich so, dass wir ein Budgetdefizit haben, das insgesamt weiter steigt. Die Gesamtverbindlichkeiten der Österreichischen Bundesbahnen stehen mit 15,2 Mil­liarden € und jene der ASFINAG mit 11 Milliarden € zu Buche. Diese sind in das Budgetdefizit nicht mit einbezogen, was auch die Europäische Union kritisiert. Sie kritisiert, dass diese versteckten Schulden nicht mit einbezogen sind, denn diese gehören genauso mit einbezogen. Das sind ja die wahren Schulden, denn andernfalls agiert man hier verdeckt, und das fällt uns schlussendlich noch auf den Kopf.

Nächster Punkt: Der Rechnungshof übt Kritik an den Österreichischen Bundesbahnen im Zusammenhang mit der Investition in die MÁV-Cargo. Dabei wurde mit Ungarn praktisch eine ganze Milliarde verspekuliert beziehungsweise in den Sand gesetzt, und das im öffentlichen Bereich. Das ist ja der Wahnsinn dabei! Das muss hier auch aufdeckt werden, Frau Bundesminister! Dort ist der Hebel anzusetzen, denn Trans­parenz und die Einbeziehung aller Verbindlichkeiten sind gefragt, und da frage ich mich schon: Was ist jetzt Förderung, und was ist Ausgleichszahlung?

Ich habe heute einen Artikel gelesen, ein Interview mit dem neuen Bauernbund­prä­sidenten, der sagt: Die Förderung bei der Landwirtschaft ist eine Ausgleichszah­lung. (Heiterkeit des Redners.) – Ich verstehe noch, wenn Auer so etwas sagt, wenn es einen Bergbauern betrifft, aber nicht, wenn es um einen Großgrundbesitzer geht! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist so wie bei der Lehrlingsausbildung in Betrieben: Wenn Betriebe Lehrlinge ausbilden, dann bekommen sie eine Ausgleichszahlung, jene Betrieben, die keine Lehrlinge ausbilden, hingegen nicht. Und bei der Bahn ist es ähnlich.

Wichtig ist jedenfalls, dass gewisse Privilegien bei den Österreichischen Bundesbah­nen beseitigt werden. Die Zuschüsse, die es für die Pensionszahlungen von ÖBB-Angestellten gibt, die bei den Österreichischen Bundesbahnen im Beamtenstatus sind und in den nächsten zwei Jahren ausscheiden und nach wie vor mit knapp 53 in Pen­sion gehen, stehen dort sozusagen nicht zu Buche.

Frau Bundesminister! Sie haben selbst im Budgetausschuss gesagt, dass es diesbezüglich eine gewisse Schieflage gegenüber jenen Angestellten gibt, die nach dem ASVG versichert sind. Ab 2014 gibt es bei den ÖBB nur mehr Angestellte, die nach dem ASVG versichert sind. Das ist nach dem neuen Sozialrechts-Änderungsge­setz so vorgesehen. Aber was glauben Sie, was sich jene Leute in Österreich denken, denen man sagt, dass sie länger arbeiten sollen, von mir aus bis 65 Jahre oder darüber, wenn sie feststellen, dass jene als Beamte bei den ÖBB Beschäftigten in den nächsten zwei Jahren mit zirka 53 Jahren in Pension gehen? (Abg. Mag. Gaßner: Nicht alle!) – Das versteht keiner! Und das ist das Problem dabei, nicht wahr? (Beifall beim BZÖ.)

Man kann nicht ganz einfach das Pensionsalter anheben und zugleich Schlupflöcher wie bei den Österreichischen Bundesbahnen offen lassen. Das wird nämlich als schlechter Scherz empfunden. Wenn man sich die Zuschüsse aller Pensionen in Österreich ansieht, dann kann man feststellen, dass die Zuschüsse bei jenen, die nach dem ASVG versichert sind, relativ gering sind. Diese sind nämlich zu 90 Prozent durch Beitragszahlungen gedeckt, bei der Bahn sind sie hingegen zu 100 Prozent vom Steuerzahler zu zahlen. (Beifall beim BZÖ.)

10.12

 


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