Durch die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 eingeführte Flugabgabe (Artikel 57) werden seit dem 1.4.2011 für Abflüge in Österreich mit einem Zielflugplatz innerhalb der Kurzstrecke 8 EUR, innerhalb der Mittelstrecke 20 EUR und für die Langstrecke 35 EUR eingehoben.
Begründet wird die Flugabgabe seitens der Regierungsfraktionen damit, dass der Flugverkehr bisher steuerlich stark begünstigt war und somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln wie Bahn und Bus hatte. Des Weiteren wird in Österreich auf Flugtickets keine Mehrwertsteuer eingehoben und der Flugzeugtreibstoff Kerosin ist von der Mineralölsteuer befreit.
Laut den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2011 soll die Flugabgabe die Wahl des Verkehrsmittels im Bereich des Individualverkehrs dadurch beeinflussen, dass diese Schieflage im Bezug auf die ökologische Belastung der einzelnen Verkehrsmittel verringert wird.
Bereits im Juli 2011 wurde mit den Abgabenänderungsgesetz 2011 die Flugabgabe für Flugzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 2 Tonnen nach massiven Protesten wieder abgeschafft.
Die rasche Wiederabschaffung der Flugabgabe für Flugzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 2 Tonnen wurde sehr positiv aufgenommen, soll aber nur ein erster Schritt sein, denn die Benachteiligung für den österreichischen Tourismus bleibt weiter bestehen. Die ab 1. April 2011 in Österreich geltende Flugticketabgabe wird allein in den Jahren 2011 bis 2014 die heimische Tourismusbranche mit 330 Millionen Euro belasten und ist im internationalen Wettbewerb für die österreichischen Tourismus- und Reiseunternehmen ein großer Wettbewerbsnachteil. Das Beispiel der Niederlande zeigt, dass die Einführung einer ähnlichen Abgabe zu massiven Einbußen im Tourismus geführt hat.
Zur Stärkung des Tourismuslandes Österreich stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der die Einhebung der Flugabgabe ausgesetzt wird.“
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Haider und weiterer Abgeordneter betreffend Wiedereinführung der Energieabgabenrückvergütung für Tourismusbetriebe
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), UG 40 (Wirtschaft) in der 132. Sitzung des Nationalrates am 18. November 2011
Dienstleistungsunternehmen wurden seit 2002 durch das Energieabgabenrückvergütungsgesetz 45% der Energiesteuern an Unternehmen retourniert. Mit dem Budget-
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