Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 503

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Dem Nationalrat ist über den Verlauf der entsprechenden Verhandlungen bis längstens 31.03.2012 Bericht zu erstatten.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


12.51.32

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nur ein paar Minuten, und das passt gerade sehr gut, Kollege Westenthaler, zu dem Thema, das Sie aufgeworfen haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Zufällig!) Irgendwo habe ich schon den Eindruck, Sie haben die Diskussion jetzt mitverfolgt (Abg. Riepl: Gar nichts haben sie!), und eigentlich hat das BZÖ zum Thema Wirtschaftskompetenz doch recht wenig eingebracht.

Die Herren Bucher und Scheibner, die dieses Thema sonst immer als Schwerpunkt­thema der Partei gesehen haben, haben sich nicht einmal gemeldet. (Zwischenrufe beim BZÖ.) – Das ist eine andere Frage. Was ich mich bei diesem Beitrag jetzt frage, ist, was die Budgetrelevanz anbelangt ... (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Minister, 30 Milliarden an Steuern, ist das nicht relevant fürs Budget?!) – Diese Frage ist publikumsrelevant, aber nicht budgetrelevant.

Dennoch möchte ich mich nicht vor einer Stellungnahme drücken. Ich sage Ihnen ganz offen ... (Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.) – Darf ich das nur schnell sagen? Ich kann Ihnen beipflichten, dass die gesamte Preisentwicklung, was Treibstoffe anlangt, sehr unzufriedenstellend ist, weil sie nach oben geht. Die Gründe sind vielfältiger Natur, aber sie sind leider in ganz Europa spürbar. Wenn Sie die Preise in Österreich mit jenen in Gesamteuropa vergleichen, haben Sie überall dieselbe Kurve. (Abg. Grosz: Slowenien!)

Unabhängig davon wird als einer der Gründe für diese leichte Erhöhung der Mineral­ölsteuer immer wieder angegeben, dass sie zur Budgetsanierung und im Einsparungs­bereich notwendig war und eben gemacht worden ist. Sie hat aber keine Zacken in der entsprechenden Vergleichbarkeit gebracht, sondern sie ist relativ gleich.

Es ist auch unrichtig, dass wir jetzt in diesem Bereich hergehen könnten und eine Höchstpreisregelung machen müssten. Wissen Sie, warum? (Abg. Grosz: 1999 hat der Nationalrat eine Verordnungsberechtigung beschlossen!) – Ja, Herr Kollege Grosz, nicht so aufgeregt! – Ich habe nur dann dieses Recht, wenn wir feststellen  (Abg. Grosz: Sie haben sie nicht genutzt! – Präsident Neugebauer gibt das Glocken­zeichen.) – Vielleicht nutzen Sie einmal die Möglichkeit, mir zuzuhören, dann werden Sie es vielleicht nicht mehr wiederholen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich sage Ihnen nämlich den Hintergrund: Sie können eine amtliche Preisregelung nur dann vornehmen, wenn ein europäisches Ungleichgewicht besteht, das heißt, wenn in Gesamteuropa die Preise anders sind als sie in Österreich sind und wenn dafür auch eine Missbrauchsentwicklung feststellbar ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein bisschen Mut, Herr Minister! – Abg. Grosz: Kartellbildung!) – Eben nicht, wir haben das geprüft! Sie können vergleichen! Tun Sie es! Es ist überall in Europa so.

Das Zweite, das Sie nicht bedenken und das eben Rechtsprechung ist, ist Folgendes: Wenn Sie eine amtliche Preisregelung machen, dann müssen Sie auch entsprechende Gewinne für die jeweiligen Anbieter vorsehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Dann macht eine Sonderdividende!) Und jetzt möchte ich wissen: Die Margen sind ja offengelegt.


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