nachteiligt, die die Pflege der eigenen Angehörigen, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern übernehmen. Ihre Leistungen werden nicht genügend bedankt.
Ihre Antwort waren 268 Milliarden € Staatsschulden samt Schulden der ausgelagerten Betriebe, die ja nur eine Kosmetik sind. Ihre Antwort ist einfach, fantasielos und vor allem extrem familienfeindlich, denn Ihre Antwort ist die maximale Belastung der Familien, der Familien, die sich nicht wehren können, die bisher nie auf die Straße gegangen sind, um ihre Wut und Unzufriedenheit zum Ausdruck zu bringen. Sie brechen unserer Zukunft das Rückgrat.
Deshalb bringe ich einen weiteren Antrag ein.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung eines familienfreundlichen Steuersystems
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Entlastung der Familien durch Einführung eines familienfreundlichen Steuersystems vorsieht.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Wir stehen Ihnen, Herr Minister, Frau Minister, gerne mit unserem familienfreundlichen Konzept, Modell zur Verfügung, um eben für unsere Familien das Beste herauszuholen.
Diese Schulden, Herr Minister, Frau Minister, die diese Regierung macht, müssen irgendwann einmal von irgendjemandem inklusive Zinsen zurückgezahlt werden. Es werden unsere Kinder und unsere Kindeskinder sein, die dieses harte Los treffen wird.
Herr Minister! Frau Minister! Wir Freiheitliche werden das so nicht zulassen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die soeben eingebrachten beiden Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Beibehaltung der 13. Familienbeihilfe
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), UG 25 in der 132. Sitzung des Nationalrates am 18. November 2011
Am 25.09.2008 hat der Nationalrat einstimmig den Antrag 900/A (XXIII. GP) zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und damit zur Einführung der 13. Familienbeihilfe beschlossen. Am 08.10. desselben Jahres beschloss der Bundesrat, keinen Einspruch dagegen zu erheben.
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