Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 513

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Die nach wie vor aktuelle Begründung für die Einführung dieser familienpolitischen Maßnahme lautete damals: „Österreich hat es sich seit langem zur Aufgabe gemacht, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen, Familien finanziell zu unter­stüt­zen und steht damit bei den Familienleistungen europaweit an der Spitze. Erst mit 1. Jänner 2008 wurde z.B. die Geschwisterstaffel für Mehrkind-Familien erhöht und sind die Gebühren für Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass eines neugeborenen Kindes weggefallen. Familien mit Kindern sind von der herr­schenden Inflation und der dadurch bedingten allgemeinen Teuerung besonders betroffen. Diese verstärkte Belastung erhöht sich für Kinder ab dem Schuleintritt gerade im Monat September, in dem üblicherweise das Schul- bzw. Ausbildungsjahr beginnt, betrifft allerdings auch Kinder unter 6 Jahren, bei denen z. B. Kosten für die Betreuung anfallen. Es soll daher die Familienbeihilfe, die einen Beitrag des Staates für noch nicht selbst erhaltungsfähige Kinder darstellt, im Monat September zur gezielten Unterstützung bei den anfallenden Mehrausgaben ein dreizehntes Mal ausgezahlt werden. Die Verdoppelung der Familienbeihilfe für September soll für alle Kinder aus­bezahlt werden, wobei die Erhöhung der Geschwisterstaffel alle Kinder, für die Fa­milienbeihilfe bezogen wird, umfasst. Auch die erhöhte Familienbeihilfe von 138,3 € monatlich für ein erheblich behindertes Kind soll für September verdoppelt werden, da gerade diese Kinder oft besondere Förderungen, die mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind, benötigen.“

Dass sie tatsächlich eingeführt wurde, ist wohl vor allem den 24. Nationalratswahlen zu verdanken, welche am 28. September 2008 stattgefunden haben und im Zuge derer die ÖVP unter anderem so geworben hat:

Da die 13. Familienbeihilfe vor den Nationalratswahlen 2008 scheinbar als Wahlzuckerl für die ÖVP gedient hat, soll diese nun wieder abgeschafft werden.

Die 13. Familienbeihilfe ist besonders zum Schulanfang im September eine große Erleichterung für die Familien. Als mageren Ersatz soll nur noch für Schulkinder zwischen 6 und 15 einmalig einen Fixbetrag von 100 €, quasi als minimale Anschaf­fungshilfe für den Schulbeginn geben. Bisher konnte die 13. Familienbeihilfe auch deutlich höher ausfallen, da diese gestaffelt nach dem Alter und inklusive eventuellem Mehrkinderzuschlag gezahlt wurde. Hier zu sparen, heißt sozial bedürftige Familien massiv zu schädigen.

Auch bei den Studenten war die 13. Familienbeihilfe ein Teil der Studienförderung und führt bei knapp 130 000 Beziehern zu einer Kürzung.

Die 13. Familienbeihilfe wurde auch eingeführt, da im Unterschied zu den Pensionen die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und der Kinderabsetzbetrag nicht regelmäßig erhöht wurden, um die Inflation abzugelten. Seit 1992 wurde dieser Wert­verlust nur ungenügend bis gar nicht ausgeglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert:

alle Maßnahmen zu ergreifen, dass die 13. Familienbeihilfe wieder im ursprünglichen Ausmaß eingeführt wird

 


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