dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche vorsieht, dass die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld jährlich in einem Ausmaß erhöht werden, das den Wertverlust, der durch die Inflation entsteht, ausgleicht.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung eines familienfreundlichen Steuersystems
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), UG 25 in der 132. Sitzung des Nationalrates am 18. November 2011
Befragungen von Jugendlichen und auch jüngst der Jugendmonitor zeigen, dass die Familie die wichtigste Lebenswelt von Jugendlichen darstellt. Darum ist die staatliche Verpflichtung hervorzuheben, Familien so zu stellen, dass eine ausreichende finanzielle Grundversorgung vorhanden ist. Dies ist angesichts der steuerrechtlichen Regelungen vor allem beim österreichischen Mittelstand nicht gegeben. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag stellten nämlich nicht einmal die auf dem Unterhalt liegende Steuerbelastung frei. Von Familienförderung kann in Österreich bei erwerbstätigen Steuerpflichtigen daher keine Rede sein.
Im derzeitigen Steuerrecht besteht eine Benachteiligung von Familien mit Kindern bei der Bemessung der Lohn- und Einkommensteuer. Da die finanzielle Lage eines Steuerzahlers nicht nur von seinem Einkommen sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen abhängt, ist das jetzige System der Individualbesteuerung eine grobe Verletzung des Prinzips Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Ein progressiver Steuertarif muss daher, um offensichtliche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, so angewandt werden, dass Familien in gleicher wirtschaftlicher Lage, d.h. Familien, die sich annähernd den gleichen Lebensstandard leisten können, unabhängig von der Haushaltsgröße den gleichen Prozentsatz ihres Einkommens als Steuer abführen. Eine grundsätzliche Lösung dieses Problems bietet eine Haushaltsbesteuerung nach dem sog. gewichteten Pro-Kopf-Einkommen, wie dies seit Jahrzehnten z.B. in Frankreich mit dem dortigen Splittingmodell bei der Einkommensteuer verwirklicht ist.
Grob gesprochen berücksichtigt das Konzept des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens die Tatsache, dass der finanzielle Aufwand zur Erhaltung eines gewissen Lebensstandards zwar mit der Anzahl der Personen zunimmt, aber schwächer als proportional. Ein Alleinstehender kann etwa so „gut“ leben wie eine vierköpfige Familie mit dem 2 bis 3-fachen Einkommen. Praktisch wird das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen ermittelt, indem jedem Familienmitglied ein Gewichtsfaktor der kleiner oder höchstens eins ist, zugeordnet wird und das gesamte Familieneinkommen durch die Summe dieser Gewichtsfaktoren dividiert wird.
Das Familiensplitting soll Familien ermöglichen, wahlweise zur weiterhin möglichen Individualbesteuerung, eine Besteuerung des Familieneinkommens nach ihrem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen in Anspruch zu nehmen, was sicherstellt, dass sie etwa gleich besteuert werden wie Alleinstehende gleicher finanzieller Leistungsfähigkeit.
Die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld sind, wie auch aus den Diskussionen bei ihrer Einführung hervorgeht, eine (sehr unvollständige Abgeltung) der Leistungen, die alle Eltern mit dem Aufziehen der Kinder für die Allgemeinheit erbrin-
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