Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 525

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

desjugendvertretung hat als Interessengemeinschaft das Recht, schon im Gesetzwer­dungsprozess mit einbezogen zu werden, um hier gemeinsam zu diskutieren.

Damit bin ich bei einem weiteren wichtigen Punkt: Die Bundesjugendvertretung ist ja die gesetzlich verankerte Interessenvertretung nicht nur aller Jugendlichen, sondern auch aller Kinder. Und am 20. November, also am Sonntag, jährt sich der Inter­nationale Tag der Kinderrechte.

Die Kinderrechte sind seit Februar im Verfassungsrang. Jedes Jahr wurde gefordert, dass die Kinderrechte in den Verfassungsrang gehoben werden sollen, um Kinder auch wirklich zu schützen, sie zu begleiten und zu betreuen. Heuer werden genau die gleichen Forderungen aufgestellt wie in den Jahren zuvor, bevor die Kinderrechte in den Verfassungsrang gehoben wurden, nämlich die Kinderrechte endlich mit Leben zu erfüllen.

Kinderrechte mit Leben zu füllen, das ist die Aufgabe, die auch das Jugend- und Familienministerium übernehmen sollte. Die Frage der Zuständigkeit stellt sich gar nicht, denn aus meiner Sicht ist ganz klar das Jugendministerium dafür zuständig. Es gibt ja eine Abteilung für Kinderrechte und Jugendwohlfahrt, und diese sollte genauso mit Leben erfüllt werden.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderrechte-Monitoringausschuss zur Überprüfung der Umsetzung des Bundesverfas­sungsgesetzes über die Rechte von Kindern

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzu­leiten, der die Einrichtung eines finanziell ausreichend dotierten, unabhängigen Kin­derrechte-Monitoringausschusses zur Überprüfung der Umsetzung des Bundesverfas­sungs­gesetzes über die Rechte von Kindern normiert.

*****

Begründung dafür: Die Kinderrechte in der Bundesverfassung müssen mit Leben erfüllt werden. Es braucht Begleitung, es braucht gerade im Zuge der furchtbaren Ge­schichten über Kindesmissbrauch, Gewalt an Kindern sexueller, physischer und psychischer Natur die Umsetzung der Kinderrechte. (Beifall bei den Grünen.)

14.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderrechte-Monitoringausschuss zur Überprüfung der Umsetzung des Bundesverfas­sungsgesetzes über die Rechte von Kindern

eingebracht im Zuge der Debatte des Berichts des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schla-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite