Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 524

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Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen keine kleinen Mogelpackun­gen. Wir würden uns wünschen, wirkliche Partizipation zu leben. Und damit wir auch in die Zukunft arbeiten, ist es nach wie vor notwendig, dass wir die Millionärssteuer einführen (Abg. Steibl: Ach, so was! So ein alter Hut!), denn dann haben wir auch wieder mehr Geld für unsere Jugend. (Beifall bei der SPÖ.)

13.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.55.40

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bleiben wir beim Thema Gerechtigkeit – vielen Dank, Frau Kollegin Lueger, für diese Überleitung –, denn Gerechtigkeit ist genau das Thema, das jugend­politisch und kinderpolitisch das brisanteste ist: Was ist gerecht für die Zukunft von Jugendlichen und Kindern? Was bedeutet Gerechtigkeit im jetzigen Schul- und Bil­dungssystem? Was bedeutet Gerechtigkeit im Ausbildungssystem, im Pensions­sys­tem? – Deshalb ist Gerechtigkeit nicht einfach nur ein Schlagwort in der Jugendpolitik, sondern extrem ernst zu nehmen. Und ich würde auch den Jugendminister Mitterlehner bitten, das zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

Da Jugendpolitik eine Querschnittmaterie ist, ist es natürlich für einen Minister schwie­rig – und da stehe ich auch nicht an, das zuzugeben –, wirklich übergreifend und interministeriell alle jugendpolitisch relevanten Bereiche mit zu beschließen oder mit zu diskutieren. Aber Fakt ist, als Jugendminister hat man auch einen Fokus auf Jugend­liche zu legen und auf deren Belange in der österreichischen Gesellschaft von 0 bis 18 Jahren beziehungsweise von null bis 30 Jahren.

Und da habe ich schon ein Problem, was das jugendpolitische Budget betrifft: Was ist denn eigentlich Jugend? Und auch: Was ist Jugend für den Jugendminister und für den Familienminister? Denn: In der Bundesjugendvertretung und in allen Jugendorgani­sa­tionen gelten als Jugendliche Menschen bis 30 Jahre. Im Strafrecht schaut es ganz anders aus – mit Mündigen und Unmündigen und so weiter und so fort. Sie kennen die Schwierigkeit der Gesetzeslage, was gerade Jugendliche anbelangt.

Da liegt auch das Problem des sogenannten Generationen-Scans. Wenn hier nun ein Gesetz verabschiedet werden soll, das zukünftig Gesetze dahin gehend prüfen soll, ob und inwieweit Generationen möglicherweise in Zukunft mehr bezahlen müssen, mög­licherweise in Mitleidenschaft gezogen werden, möglicherweise außen vor gelassen werden, dann ist schon die Frage zu stellen: Was ist denn eigentlich Generation? Was ist eigentlich Familie? Was ist eigentlich Jugend? – Hierzu die Definitionen endlich auf den Tisch zu legen wäre echt angebracht und an der Zeit, denn die Zustimmung zu einem Gesetz braucht Definitionen im Hintergrund, und die stehen ja nicht einmal in Ihren Erläuterungen.

Zum Generationen-Scan: Es ist keine Rede von einer Kinder- und Jugendverträg­lichkeitsprüfung, die die Auswirkungen der Gesetze auf Kinder und Jugendliche in der Zukunft wirklich prüfen würde, sondern die Rede ist von möglichen Auswirkungen auf Generationen.

Ich halte von dem Wort „Generationen-Scan“ gar nichts, weil es gar nichts aussagt und auch nichts hergibt. Es muss unbedingt geändert werden auf „Kinder- und Jugend­verträglichkeitsprüfung“, die gemeinsam mit der Bundesjugendvertretung erfolgt.

Was ich weiß, ist, dass die Bundesjugendvertretung jetzt eingesetzt wird, um Defi­niti­onen und Begriffe zu erarbeiten. Ja, das geschieht, aber auch viel zu spät. Die Bun-


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