Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 534

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebens­haltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird.“

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Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

14.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mühlberghuber, Kitzmüller und weiterer Abgeordneter betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Bürger aus dem EU/EWR-Raum

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), UG 25 in der 132. Sitzung des Nationalrates am 18. November 2011

Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tat­sächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.

Nach Angaben von Staatssekretär Reinhold Lopatka führt dies in Ländern mit niedrigerer Familienbeihilfe als in Österreich zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten. Beispielsweise beträgt die Differenz der Fa­milienbeihilfe für ein Kind ab zehn Jahren in der Slowakei, wo die Lebenshal­tungskosten um 35 Prozent unter denen von Österreich liegen, und jener in Österreich mehr als 100 Euro pro Monat.

Bedenken in rechtlicher Hinsicht kann entgegnet werden, dass Verfassungs- und Europarechtsexperten die Meinung vertreten, dass bei entsprechender Ausgestaltung im Sinne einer diskriminierungsfreien Regelung eine Kürzung der Familienbeihilfe rechtskonform wäre.

Eine Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist einerseits sozial gerechtfertigt und ermöglicht andererseits Einsparungen in Höhe von mehr als zehn Millionen Euro pro Jahr.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum


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