Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 533

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schon erwähnt, dass 31 Prozent Steigerung beim einkommensabhängigen Kinderbe­treu­ungsgeld etwas sehr Lobenswertes ist. In diesem Sinne sollte man weitergehen. Daher wäre der Papamonat auf allen Ebenen auch eine notwendige und wichtige Maßnahme.

Gratulieren möchte ich Ihnen, Herr Minister, zu dieser Studie, die Sie in Auftrag ge­geben haben – am Montag gibt es die Vorstellung –, denn Gewalt in der Familie, Gewalt im sozialen Umfeld ist ein großes Problem und schafft viel Leid, auch viele Abhängigkeiten. Wenn wir hier diesem Phänomen, wo vor allen Dingen Frauen, wo vor allen Dingen auch Kinder Opfer sind, auf die Spur kommen, wenn wir hier auch entsprechend präventiv einwirken können, damit in der Familie weniger passiert – dort, wo sich die Frau, dort, wo sich das Kind am sichersten fühlen sollte –, dann, glaube ich, haben wir viel erreicht.

In diesem Sinne hoffe ich, dass es eine gute Enquete wird und dass auch das Ergebnis entsprechend gut wird. (Beifall bei der SPÖ.)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberg­huber. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.23.02

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das neue Zauberwort heißt offensichtlich Schulden­bremse. Die Regierung steht jetzt vor einer Millionenfrage und will 2 Milliarden € ein­sparen. Das bedeutet mehr Steuern und weniger Ausgaben.

Betreffend weniger Ausgaben haben wir einen Vorschlag, wo man einsparen kann, und zwar bei der Familienbeihilfe, die ins Ausland fließt. (Beifall bei der FPÖ.)

Insgesamt werden laut Budget 3 Milliarden € an Familienbeihilfe ausbezahlt, und auch für Kinder, die im EU-/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tat­sächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden. An nahezu 5 000 ausländische Familienbeihilfenbezieher, die nicht ihren Wohnsitz in Österreich haben, fließen Gelder in dreistelliger Millionenhöhe.

Ein Beispiel: Ein Vater aus der Slowakei arbeitet in Österreich; die Kinder und seine Familie leben in der Slowakei. Somit wird ihm die Familienbeihilfe ausbezahlt, die in der Slowakei ausgegeben wird.

Es wäre doch sinnvoll, die Zahlung aus Österreich zumindest an das Niveau der Lebenshaltungskosten des dortigen Landes anzupassen! (Beifall bei der FPÖ.)

Somit wäre eine Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshal­tungskosten einerseits sozial gerechtfertigt und würde andererseits Einsparungen in Höhe von mehr als 10 Millionen € im Jahr ermöglichen. (Abg. Riepl: Was ist, wenn ein Kind da und eines dort lebt?)

Dazu bringe ich folgenden Antrag ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Bürger aus dem EU/EWR-Raum

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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