Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 532

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vom Unabhängigen Finanzsenat als gesetzwidrig beurteilt. Meine Frage, die Sie auch nicht beantwortet haben: Werden Sie zum Verwaltungsgerichtshof gehen? Werden Sie diese Feststellung, dieses Urteil des Unabhängigen Finanzsenats bekämpfen? Wie wird das aussehen? Viele Familien sind dadurch, dass es dieses Angebot jetzt nicht gibt, dass es nicht anerkannt wird, in eine steuerliche Sackgasse geraten und brauchen Unterstützung, sie brauchen die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Ihre Antwort darauf fehlt mir noch.

Außerdem möchte ich Sie noch einmal ersuchen, zur Abschaffung der Zuver­dienst­grenze Stellung zu nehmen. Ich habe diesbezüglich Ihren Ausführungen vorhin nicht ganz folgen können. Die fünf Varianten beim Kinderbetreuungsgeld verursachen einen Verwaltungsaufwand von 10 Millionen €. Das ist der Betrag, den die Frauenministerin für ihr gesamtes Ressort zur Verfügung hat. Diese Relation sollte man schon einmal sehen. 10 Millionen € für den Verwaltungsaufwand für das Kinderbetreuungsgeld : 10 Millionen € für die Frauenministerin fürs Frauenressort! Da könnte sehr wohl gespart werden, nämlich schon die Abschaffung der Zuverdienstgrenze würde im Verwaltungsbereich zu Einsparungen führen. (Beifall beim BZÖ.) Wenn man nicht ständig ausrechnen und umrechnen müsste, würden viel Arbeit und hohe Kosten wegfallen. Wir können mit Fug und Recht behaupten, „Genug gezahlt!“ für eine auf­geblähte Verwaltung mit 10 Millionen € Verwaltungskosten beim Kinderbetreuungs­geld! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte. (Abg. Mag. Stefan: Ich glaube, ich weiß schon, was kommt!)

 


14.19.32

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist mir immer am Herzen gelegen und liegt mir nach wie vor am Herzen.

Wenn wir nun den Gender-Index 2011 anschauen, dann können wir sehen, dass sich in Bezug auf die Kinderbetreuungseinrichtungen in den letzten zehn Jahren sehr viel getan hat, vor allen Dingen viel getan hat, wenn man sich die Betreuungsquote der Drei- bis Sechsjährigen anschaut.

Dass wir als Bund die Anstoßfinanzierung weitergeführt haben – nämlich die Anstoß­finanzierung für Null- bis Dreijährige, um unter anderem das Barcelona-Ziel zu er­reichen –, dass wir die Artikel-15a-Verträge weitergeführt haben, war, glaube ich, sehr wichtig, und deswegen haben wir auch immer dafür gekämpft.

Dass es noch schneller gehen könnte, Frau Kollegin Musiol, ist unbestritten (Zwi­schenruf der Abg. Mag. Musiol), und dass es teilweise auch „billiger“ sein könnte – unter Anführungszeichen –, kostengünstiger für die Familien oder für die Frauen, ist auch evident, denn es ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich, was es kostet und ob es leistbar ist. Und es hängt auch davon ab, wo man wohnt: In Ballungszentren ist es nicht so schwierig, ein Betreuungsangebot zu finden, in ländlichen Gebieten wird es immer schwieriger.

Ich habe Sie, Herr Bundesminister, auch gefragt, wie Sie dazu stehen, dass man den sogenannten Papamonat auch in der Privatwirtschaft einführt. Sie haben gesagt, man sollte darüber reden, man kann darüber reden. – Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Maßnahme, um die Väterbeteiligung bei der Kindererziehung zu stärken, und Sie und auch die Frau Finanzministerin haben sich in Ihren Budgetreden ja dazu bekannt, dass die Väterbeteiligung ein gemeinsames Anliegen dieser Bundesregierung ist. Es wurde


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