Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 543

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Die Ausgaben für den Bereich Familie und Jugend sind ganz konkret 6 331 051 Mil­lionen, also rund 6,33 Milliarden €. Ich glaube, das kann sich sehen lassen. Vergleicht man das Budget des Jahres 2008 mit jenem des Jahres 2012, also mit dem kommenden Budget, dann sehen wir, dass wir um 294 Millionen € mehr haben, die wir für Familie und Jugend ausgeben.

Eine Kleinigkeit noch: Familienbeihilfe wird dann zurückzuzahlen sein, wenn man die Zuverdienstgrenze von 10 000 € überschreitet. Was mich persönlich stört – und ich bitte Sie wirklich, Herr Bundesminister, vielleicht kann man darüber noch einmal nach­denken –, ist, dass es nicht in irgendeiner Weise eine Einschleifregelung gibt, wenn man diese Zuverdienstgrenze nur um ein paar Euro übersteigt. In diesem Fall muss man möglicherweise die gesamte Familienbeihilfe mitsamt dem Absetzbetrag für das ganze Jahr zurückzahlen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Mitterlehner.)

Das ist ein Thema, das man sich noch einmal in Ruhe anschauen sollte, denn es kann nicht sein, dass man wegen ein paar Euro plötzlich ein paar tausend Euro zurück­zahlen muss, wenn man diese Grenze nicht beachtet.

In diesem Sinne können wir die Familienpolitik mit einem Plus im Budget abschließen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.54.24

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur ein paar ganz kurze Antworten – soweit es kurz geht – auf gestellte Fragen. Eine war, glaube ich, von der Frau Musiol, nämlich wie das Jugendförderungsgesetz Jugend definiert: bis 30 Jahre, und das ist einmal eine Vorgabe, an die wir uns entsprechend zu halten haben.

Dann hat Frau Schenk gefragt, wie die Diskrepanz zwischen dem, was man im Internet findet, und dem, was in einer Anfragebeantwortung steht, erklärt werden kann. Welche Vereine beziehungsweise Projekte wurden oder werden unter dem Titel Elternbildung, Scheidungs- und Trennungsberatung und Mediation gefördert? – Die Diskrepanz er­klärt sich ganz einfach daraus, dass es in einzelnen Gemeindezentren auch noch Filialen gibt, und die sind in der Anfragebeantwortung nicht berücksichtigt worden, sehr wohl aber in der Praxis vorhanden. Ich gebe Ihnen aber recht, wir werden alle diese Beratungsstellen einer Überprüfung zuführen, inwieweit wir da Effizienzsteigerungen durch Zusammenfassungen durchführen oder unterstützen können.

Eine wichtige Frage, die, glaube ich, auch Sie gestellt haben, war, wie es jetzt, nach dieser Entscheidung des UFS, des Unabhängigen Finanzsenates, im konkreten Fall weitergeht. Das Problem dabei ist: Für die betroffene Familie pickt die Entscheidung. Das heißt, sie hat nur die Möglichkeit, da über den Verwaltungsgerichtshof vorzugehen. Da sind Kosten in der Größenordnung von 1 000 € zu erwarten. Ich neh­me an, dass man, wenn finanziell, sozial die Situation gegeben sein sollte, da mit Verfahrenshilfe unterstützend tätig sein kann.

Zur Fragestellung, was mit den anderen ist: Die anderen sollten nicht betroffen sein, sollte das gelten, was im Erlass des Finanzministeriums steht. Es war auch im kon­kreten Fall eher eine betragsmäßige Auseinandersetzung der Grund für die Ent­scheidung als die Grundsatzfrage.

Was ebenfalls angesprochen wurde, waren die Kosten im Verwaltungsbereich, Kinder­betreuungsgeld. Ich stimme Ihnen zu, wir werden eine Evaluierung machen und schauen, wie wir eine Effizienz, was Abwicklungen anlangt, sicherstellen können.


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