gezeigten durchschnittlichen Kaufkraftverluste seit dem Jahre 2004 weitergehend abgedeckt werden, und dem Nationalrat einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den mittelfristig – spätestens jedoch bis Ende des Jahres 2011 – das BZÖ-Flat-Tax-Steuermodell mit den folgenden Eckpunkten umgesetzt wird:
für Bruttojahreseinkommen im Bereich zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.235,28 Euro besteht grundsätzlich ein einheitlicher Abgabensatz von 10 % (Ausnahme beispielsweise für Pensionisten), der die jetzigen Abgaben für Sozialversicherung und Lohnsteuer (ab 10.000 bzw. 11.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) ersetzt,
ab einem Bruttojahreseinkommen von 14.235,29 Euro ist eine Flat-Tax-Einheitsabgabe statt der jetzigen Lohn- und Einkommenssteuer- sowie der Sozialversicherungsbeiträge einzuheben, wobei vom Bruttojahreseinkommen zuerst ein Steuerfreibetrag in der Höhe von 11.000 Euro und von der verbleibenden Summe die Flat-Tax in der einheitlichen Höhe von 44 Prozent abzuziehen sind,
der Kinderabsetzbetrag (KAB) wird auf ca. 9.000 Euro/Jahr bzw. € 750/pro Monat erhöht und ersetzt alle anderen Absetzbeträge, die derzeit bestehen,
die Familienbeihilfe ist entsprechend dem Verbraucherpreisindex in jedem Jahr zu valorisieren,
im Bereich der Unternehmensbesteuerung erfolgt eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung, indem alle Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen,
die drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) werden zu einer einheitlichen Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst,
Einführung verschiedener Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen wie beispielsweise die Stärkung des Eigenkapitals von KMU´s, Steuergutschriften bei Ablegung von Facharbeiter- oder Meisterprüfungen bzw. vergleichbaren Prüfungen oder Steuerprämien für Neueinstellungen durch Ein-Mann-Unternehmen,
Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Bereiche wie beispielsweise Blaulichtorganisationen, Umwelt-, Natur- oder Tierschutz,
Totalreform der lohnsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken und
Installierung einer einzigen Abgabenbehörde, einer Berufungsinstanz und eines einheitlichen Sozialversicherungssystems zur dringend erforderlichen Vereinfachung im Bereich der Verwaltung.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zahlungsstopp für Pleitestaaten
eingebracht in der 132. Sitzung des Nationalrates am 18. November 2011 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesfinanzgesetz 2012 (1510 d.B.)
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