Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 613

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Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, un­menschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) gelegt werden. Gemäß Art. 3 OPCAT errichtet, bestimmt oder unterhält jeder Vertragsstaat auf inner­staatlicher Ebene eine oder mehrere Stellen, die zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Besuche durchführen (so genannter nationaler Mechanismus zur Verhütung von Folter oder nationaler Präventionsmechanismus [NPM]). Für die Durchführung des OPCAT ist eine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft vorgesehen. NPM soll die Volksanwaltschaft (mit ihren Kommissionen) sein. Als Beratungsorgan soll von der Volksanwaltschaft ein Menschenrechtsbeirat eingerichtet werden, der an die Stelle des Menschenrechts­beirats gemäß § 15a des Sicherheitspolizeigesetzes – SPG, BGBl. Nr. 566/1991, tritt.

Zu den bisherigen Aufgaben des bislang im Bundesministerium für Inneres eingerich­teten Menschenrechtsbeirates soll durch Bundesverfassung die Volksanwaltschaft mit den Aufgaben als Nationaler Präventionsmechanismus sowie der Kontrolle von Ein­rich­tungen und Programmen für Menschen mit Behinderungen betraut werden.

Die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros des Menschenrechtsbeirates  und  der Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates waren nicht mit Prüfaufgaben im Sinne des verfassungsgesetzlichen Auftrages der Volksanwaltschaft betraut. Zur Erfül­lung der bereits bislang erforderlichen Tätigkeit für die Kommissionen und den Men­schenrechtsbeirat werden wie bisher aus dem Planstellenbereich 1100 Bundesminis­terium für Inneres, Zentralleitung, 3 Planstellen mit der Wertigkeit von je einer Plan­stelle in A1/3, v4/2 und v4/1 notwendig sein und gehen deshalb in den Planstellen­bereich der Volksanwaltschaft über. Als Äquivalent für die mit Werkvertrag ständig mit Aufgaben des bisherigen Menschenrechtsbeirates beauftragten und in die Geschäfts­stelle des Menschenrechtsbeirates organisatorisch eingegliederten Personenkapazitä­ten sind drei Planstellen zu je A1/3 vorzusehen.

Es ist davon auszugehen, dass die Prüfprotokolle der Kommissionen über jeden ihrer Besuche auch einer menschenrechtlichen, nachprüfenden Bearbeitung und Beur­teilung unterzogen werden müssen. Überdies ist zu erwarten, dass die neuen Auf­gaben zu einer vermehrten Inanspruchnahme der Volksanwaltschaft entsprechend ihres umfassenden Prüfauftrages führen werden. Es wird davon ausgegangen, dass es mindestens zu zusätzlich 600-800 Prüfungsverfahren (Leistungsprozessen) kommen wird, ergänzend zu der vermehrten und verpflichtenden Tätigkeit im Rahmen der Begutachtung von Gesetzesentwürfen und legistischen Anregungen und der erweiter­ten Berichtspflicht (jedenfalls Bericht an den UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter). Entsprechend den Anforderungen in der Volksanwaltschaft an Referentinnen und Referenten im Kontroll- und Prüfbereich sind zusätzlich drei Planstellen mit der Wertigkeit A1/6 vorzusehen.

Als haushaltsleitendes Organ hat die Volksanwaltschaft allen Aufwand der Personal- und Haushaltsrechtsverwaltung eigenständig zu besorgen und zu tragen. Derzeit ist die Administration der Volksanwaltschaft für 59 Planstellen ausgelegt. Das Präsidium der Volksanwaltschaft ist derzeit mit lediglich einer Akademikerplanstelle ausgestattet. Der Volksanwaltschaft steht bislang auch keine Planstelle für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Die Vollziehung der dienst- und haushaltsrechtlichen Aufgaben, sowie die nunmehr verpflichtende Öffentlichkeitsarbeit indizieren zwei weitere Akademiker­plan­stellen mit der Wertigkeit A1/6 und eine Planstelle mit der Wertigkeit A2/3.

Bislang wurde die erforderliche IT-Betreuung und Personal- bzw. Haushaltsrechts­ver­waltung für die Tätigkeit des Büros/Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates vom Bundesministerium für Inneres erfüllt. Für das erweiterte IT-Management und die Administration der zusätzlichen Geschäftsfälle in der Volksanwaltschaft sind eine Plan­stelle in A2/5 und zwei in A3/5 vorgesehen.

 


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