Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 612

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Eigenartig ist, meine Damen und Herren, dass immer dann, wenn die Verteilungs­gerechtigkeit angesprochen wird, reflexartig die Meldung kommt: keine neuen Steuern. Möglich, dass es gut klingt, aber im Grunde heißt das nichts anderes, als all jene, die bisher schon wenig bis nichts beigetragen haben, auch in Zukunft zu schützen und wenn dann die Millionärssteuer auftaucht, dann gibt es einen Aufschrei.

Meine Damen und Herren, vielleicht können wir uns darauf einigen, dass wir unser System da straffen, wo es richtig und notwendig ist, und dass wir dann belasten, wo es möglich ist beziehungsweise die Belastung umzuverteilen in einer Situation, bei der wir genau wissen, dass die arbeitenden Menschen 90 Prozent des Staates finanzieren müssen.

Ich denke, dass in Zeiten wie diesen Ideologie keinen Platz hat. Es geht um Gerech­tigkeit. Wo es keine Gerechtigkeit gibt, gibt es auch keinen sozialen Frieden. Ich denke, wir sind gemeinsam dafür verantwortlich, diesen aufrechtzuerhalten.

Es wurde die Situation der Gemeinden mehrfach angesprochen. Ich weise darauf hin, dass der größte öffentliche Investor bisher, nämlich die Gemeinden, in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen werden. 70 Prozent der Gemeinden – Tendenz steigend – sind nicht in der Lage, die Budgets auszugleichen und es ist auch nicht richtig, wie immer wieder darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinden mehr Geld bekommen haben. Wenn Sie die Mehreinnahmen mit den Mehrabzügen gegenrechnen, dann gibt es weniger Geld für mehr Aufgaben. Daher, denke ich, wird zu Recht auch immer wieder die Grundsteuer angesprochen, zumal diese in den letzten 40 Jahren nicht angepasst wurde. Wir sind in dieser Frage international Schlusslicht und ich verweise auf die Ausführungen des Wifo dazu.

Die Gemeinden brauchen rasche Hilfe. Wir sind gefordert, diese auch zu gewähren – wir haben die Möglichkeit. Ich weise darauf hin, dass all jene, die nicht bereit sind, rasche Hilfe zu gewähren, regionale Beschäftigung, regionale Wirtschaft gefährden. Ich denke, das sollten wir uns gemeinsam nicht leisten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag, der gerade ver­teilt wird, steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Hannes Fazekas, Kolleginnen und Kollegen zum Ge­setzesvorschlag des Bundesfinanzgesetz 2012 samt Anlagen (1405 d.B.)

betreffend den Personalplan für das Jahr 2012 (Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2012) in der Fassung des Ausschussberichtes 1510 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

Teil II.A des Personalplanes 2012 (Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz 2012) erhält in seinen Planstellenbereichen 05 „Volksanwaltschaft“, 1100 „Zentralleitung“ sowie in der Gesamtsumme 11“Inneres“  jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

Begründung

Mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (286/ME XXIV.GP), soll die Grundlage für einen Beitritt Österreichs zum


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