Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 633

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Darüber ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Ab­stimmung durchzuführen.

Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafar­be­nen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwen­det werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weltkulturerbe Steinhof-Gründe“ stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

Ich bitte nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namens­aufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Auer wird ihn später dabei ablösen.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger beziehungsweise Jakob Auer werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Urne.)

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.44 Uhr unterbrochen und um 19.49 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, ersuche die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze wieder einzunehmen und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 171; davon „Ja“-Stimmen: 68, „Nein“-Stimmen: 103.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weltkulturerbe Steinhof-Gründe“ ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

 


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