Darüber ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weltkulturerbe Steinhof-Gründe“ stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.
Ich bitte nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Auer wird ihn später dabei ablösen.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger beziehungsweise Jakob Auer werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Urne.)
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.
Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.44 Uhr unterbrochen und um 19.49 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, ersuche die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze wieder einzunehmen und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 171; davon „Ja“-Stimmen: 68, „Nein“-Stimmen: 103.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weltkulturerbe Steinhof-Gründe“ ist somit abgelehnt.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite