Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 66

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Was hat eine „Tochter“ dieses Landes davon, wenn sie in der Bundeshymne besungen wird, wenn sie noch immer nicht gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommt? – Beispiel eins. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Frage zwei: Was hat eine „Tochter“ dieses Landes davon, wenn sie in der Bundes­hymne besungen wird, aber trotzdem keinen Kinderbetreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommt, weil es keinen gibt oder weil sie sich ihn nicht leisten kann? (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Dritte Frage: Was hat eine Alleinerzieherin davon, wenn die „Töchter“ in der Bun­deshymne besungen werden, wenn sie zu jenen 20 Prozent Alleinerzieherinnen dieses Landes gehört, die unter der Armutsgrenze leben? Meine Damen und Herren, gar nichts haben diese Frauen dieses Landes davon! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Deshalb sind es vor allem auch die Frauen, die dieser Debatte – und ich kann das aus vielen Rückmeldungen, die zumindest wir vom BZÖ bekommen haben, sagen – mit absolutem Unverständnis begegnen. Echte, richtige Frauenpolitik heißt nicht, die Bundeshymne umzuschreiben, sondern Sie helfen den Frauen damit, dass Sie ihnen den gleichen Lohn für gleiche Arbeit und faire Chancen am Arbeitsmarkt verschaffen, indem Sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Halbe-halbe-Partei vielleicht?), indem Sie die Pflegekrise lösen, um einige Beispiele zu nennen, aber nicht mit der Hymnenumtextung.

Damit ist niemandem geholfen – abgesehen davon, dass ich diese Textversion der Bundeshymne für ein, wie hier schon richtig angeführt wurde, meine Damen und Herren, historisches, vor allem auch gewachsenes Kulturgut halte. Die österreichische Bundeshymne in der derzeitigen Form war ja eine, die tatsächlich erst wachsen musste, die zu Beginn heftig umstritten war, die niemand haben wollte, die bereits zwei Jahre später mit der Zustimmung der damaligen Autorin umgeschrieben wurde. Heute ist sie etabliert, heute ist sie akzeptiert, und die Menschen stehen heute zu dieser Bundeshymne, zur Version dieser Bundeshymne.

Daher glaube ich auch – und davon bin ich überzeugt ‑, dass Sie beschließen können, was Sie wollen: Die Menschen werden die Version singen, die sie für richtig halten. Ich höre von vielen Leuten: Die Grünen, die Linken, die können machen, was sie wollen – ich singe die Bundeshymne weiter so, wie sie seit 50 Jahren gesungen wird! – Das ist auch richtig so, und dazu zählen auch wir vom BZÖ, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Es gibt auch noch Leute, die singen die Kaiser-Hymne!)

Das Einzige, was Sie vielleicht von der letzten Debatte gelernt haben und was ich auch angeführt habe – dieser Kritik haben Sie zumindest Rechnung getragen –, ist, dass Sie erkannt haben, dass man einen Beistrich in einer Bundeshymne nicht singen kann und jetzt „und“ eingefügt haben, damit es melodisch passt. Damit passt die Melodie aber nicht mehr zum Text. Das heißt, auch in der praktischen Umsetzung haben Sie sich als Textumdichter nicht sehr bewährt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Na, Sie haben Sorgen!) Sie haben Sorgen, Frau Glawischnig, denn Sie haben ja diese Änderung auch geschrieben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Zu viel der Ehre!)

Wir wollen diese Änderung nicht. Damit ist den Damen und Herren – vor allem den Damen – dieses Landes nicht geholfen. Ich frage mich ja, wenn ich da so die Stirnseite dieses Saales betrachte – und das fragen sich schon manche Menschen in diesem Land –, ob Sie nicht das nächste Mal statt dem österreichischen Bundesadler eine österreichische Bundesadlerin haben wollen (Heiterkeit) und den auch noch um-


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