Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 119

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1539 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1525 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialge­richtsgesetz geändert wird (1525 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Z 1 werden in § 93 Abs. 2 im ersten Satz nach den Worten „Diese Kosten“ die Wendung „ – ausgenommen der Aufwand für Personal und Infrastruktur – “ und nach dem Wort „Sozialversicherungsträger“ die Wendung „für das jeweilige laufende Jahr“ eingefügt.

2. In Z 2 wird in § 98 Abs. 26 im zweiten Satz nach dem Wort „erstmals“ die Wendung „im Jahr 2013“ eingefügt und am Ende folgender Satz angefügt:

„Auf die im Jahr 2012 zu leistenden Zahlungen ist § 93 Abs. 2 in der bis 31. Dezember 2011 in Geltung gestandenen Fassung weiter anzuwenden.“

Begründung:

Gemäß § 93 Abs. 1 ASGG sind die bei den ordentlichen Gerichten im Rahmen ihrer Tätigkeit im Verfahren in Sozialrechtssachen erwachsenden Kosten, in denen ein Träger der Sozialversicherung Partei ist, von den Trägern der Sozialversicherung zu tragen. Zur Erfüllung dieser Kostentragungspflicht hat der Hauptverband der öster­reichischen Sozialversicherungsträger dem Bund bisher einen jährlichen Pauschal­betrag zu zahlen. Dieser Pauschalbetrag wurde immer wieder angehoben und beträgt seit dem 1. Juli 2006 41 Millionen Euro. Künftig soll vom Ersatz von Pauschalbeträgen abgegangen und die dem Bundesministerium für Justiz tatsächlich entstandenen Kosten jeweils im Folgejahr ersetzt werden. Abs. 2 definiert Abs. 1 näher. Die zu ersetzenden Kosten umfassen nicht die von der Justiz für die Bereitstellung des Personals und der Infrastruktur aufzuwendenden Kosten. Dies soll im Gesetzestext klargestellt werden. Die neue Regelung soll erst im Jahr 2013 Platz greifen, sodass im Jahr 2012 weiterhin nur der Pauschalbetrag von 41 Millionen Euro zu zahlen ist.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.46.05

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Auch wir werden diesem Antrag, dass ausländische Straftäter ihre Haftstrafe auch in ihrem Heimatland verbüßen können, zustimmen. Das halten wir für vernünftig.

 


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