Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 120

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Kollege Fichtenbauer, man sieht: Nicht alles, was von der EU kommt, muss unbedingt schlecht sein. Man muss es entsprechend prüfen. Da ist es sicherlich positiv. Aller­dings muss man natürlich danach trachten – und ich gehe einmal davon aus, dass das geregelt ist –, dass diese Strafhaft im jeweiligen Heimatland auch wirklich verbüßt wird. Es soll schon vorgekommen sein, dass diese Straftäter in ihren Heimatländern bevor­zugte Behandlungen ausgenützt – in der einen oder anderen Weise – und dann die österreichischen Grenzen sehr rasch wieder legal oder illegal überschritten haben.

Zweiter Punkt, Herr Abgeordneter Glaser, zu Ihrem Abänderungsantrag, zum Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz: Wir waren schon im Ausschuss skeptisch, ob es der richtige Weg ist, dass man von der Pauschalgebühr für diese Verfahren abgeht und jeden Einzelfall berechnen, entsprechend verbuchen und in Rechnung stellen muss. Wir glauben, dass das zusätzlicher Arbeitsaufwand ist, deshalb werden wir diese Vorlage ablehnen. Wir hätten vorgeschlagen, dass man ganz einfach die Pauschalgebühr erhöht. Jetzt verwundert mich aber Ihr Abänderungsantrag, dass dieses Gesetz erst ein Jahr später in Kraft treten soll, nämlich im Jahr 2013.

Frau Bundesministerin, wenn ich die Information aus Ihrer Regierungsvorlage richtig einschätze, gehen Sie von Mehreinnahmen in der Höhe von 12 Millionen € im Jahr aus. Das heißt, für das kommende Jahr 2012, für das Sie aber budgetiert haben, fehlen Ihnen jetzt diese Einnahmen. Vielleicht könnten Sie dazu Stellung nehmen, warum man jetzt das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr hinausschiebt.

Letztlich auch zur dritten Vorlage, die wir heute diskutieren, das Gerichtsorgani­sations­gesetz: Da sehen wir skeptisch, dass sich Bürger, die bei den Gerichtstagen vorstellig werden wollen, anmelden sollen. Sie wissen, am Gerichtstag hat der Bürger das Recht, kostenlose Rechtsauskünfte einzuholen. Dieses Recht soll – oder kann, jeweils vom Gericht – jetzt insofern eingeschränkt werden, dass man ein Voranmeldesystem ein­führt.

Wir halten das für eine Erschwernis dieser Möglichkeit, auch wenn sie nicht sehr oft in Anspruch genommen wird; vielleicht sollte man diese Möglichkeit der kostenlosen Rechtsauskunft ein bisschen bewerben. Dass man das jetzt aber erschwert, indem die Bevölkerung sich voranmelden muss, und dass dieser Gerichtstag abgesagt wird, wenn sich niemand anmeldet, das halten wir nicht für vernünftig, deshalb werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben können. (Beifall beim BZÖ.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.49.14

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz über das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitglied­staaten der Europäischen Union reden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass seit der Tagung des Europäischen Rates in Tampere der Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und Voll­streckung gerichtlicher Entscheidungen erfolgt. Ich bin froh, dass die Freiheitliche Partei und das BZÖ zur Einsicht gekommen sind (Abg. Scheibner: Entschuldigung! Ich war schon im Ausschuss dafür!) – okay, die Freiheitliche Partei zur Einsicht gekommen ist (Zwischenruf bei der FPÖ) –, dieser Vorlage zuzustimmen.

Ich möchte einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Mag. Heribert Donnerbauer einbringen – einen Entschließungsantrag, der notwendig


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