Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 133

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velle des Vereinsgesetzes erläutert, und ich gratuliere auch, dass wir das einstimmig gemeinsam beschließen werden. Das ist ein ganz wichtiger Schritt im Jahr der Ehrenamtlichkeit.

Gerade auch wir im Sport haben seit Jahren dafür gekämpft, dass wir dieses Anliegen auch in der Vereinsgesetz-Novelle unterbringen. Ich kann als Beispiel die Sportunion nennen, wo wir 4 000 Vereine in ganz Österreich mit fast einer Million Mitglieder haben und wo jeder Verein durchschnittlich 275 Mitglieder hat, wo hundert freiwillige Trainer, Helfer und Funktionäre mitarbeiten. Rechtlich getragen wird das Ganze aber von nur fünf Personen. Da ist natürlich genau diese Milderung des Haftungsmaßstabes ein wichtiger Punkt, damit wir auch wieder neue, junge Funktionärinnen und Funktionäre begeistern können für das Ehrenamt, dass es da bei der Haftung zu einer Rechts­sicherheit kommt und sie ihre Aufgaben, die sie im Verein übernehmen wollen, auch dementsprechend durchführen können.

Also: Diese Vereinsgesetz-Novelle ist ein ganz wichtiger Punkt für die Ehrenamt­lich­keit. Frau Minister, herzlichen Dank dafür, dass wir das gemeinsam umgesetzt haben.

Ich möchte aber hier an dieser Stelle auch noch dem Dr. Wolfgang Kossak danken, der uns immer in dieser Sache beraten und seit Jahren unterstützt hat. Ich bin froh, dass wir diese Vereinsgesetz-Novelle heute einstimmig beschließen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Hornek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.28.31

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hochgeschätzte Frau Bundesminister! Werte Abgeordnetenkollegen und -kolleginnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Vereinsgesetz hat einen sehr hohen Stellenwert, weil die Freiwilligentätigkeit und die Vereinstätigkeit quasi das Rückgrat des ländlichen Raumes darstellt. Nirgends wird derart viel freiwillige Arbeit geleistet wie im ländlichen Raum, und die Palette dieser Aufgabenstellungen ist eine sehr große. Egal, ob es sich um Rettungsdienste, Hilfsdienste oder Freiwillige Feuerwehren bis hin zu den Kultur­bereichen, Musik, Sport und so weiter handelt, diese Tätigkeiten sind aus dem länd­lichen Raum einfach nicht wegzudenken und machen diesen in hohem Maße lebens­wert.

Deshalb ist es so irrsinnig wichtig, dass diese Strukturen erhalten bleiben und dass es schützende Hände unsererseits gibt. Da gebe ich dem Kollegen Scheibner vollkommen recht, dass wir jenen, die noch zusätzlich zu dieser Freiwilligenarbeit Funktionen über­nehmen, Verantwortung für die Vereinsmitglieder und darüber hinaus übernehmen, entsprechenden Schutz bieten müssen. Dieses Gesetz ist ein positiver Mosaikstein in diese Richtung, und ich bin in diesem Zusammenhang sehr dankbar.

Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass die Gesamtleistung der Freiwilligen ein Arbeits­plätze-Äquivalent von 400 000 Menschen ausmachen würde. Das ist, soviel mir gesagt wurde, mehr, als wir in Österreich Beamte beschäftigt haben. Daher ist es nicht nur in einem „Jahr der Freiwilligen“ notwendig, dieses wertvolle Gut hochzuhalten, und es ist nicht nur eine Aufgabe dieses Hohen Hauses, sondern eine gesellschaftliche Pflicht, unseren Ehrenamtlichen im hohen Maße dankbar zu sein. Diesen Dank möchte ich von dieser Stelle hier aussprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.30

 


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